Vorschläge bis zum 31. August einreichen

Auch in diesem Jahr vergibt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) den Tierschutzpreis des Landes Rheinland-Pfalz. Hierdurch ist es möglich, insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit einzelner Personen oder Gruppen im Bereich des Tierschutzes einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und zu würdigen.

Ausgezeichnet werden soll der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz, ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz, der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren sowie Projekte im Jugendtierschutz. Der Preis soll eine Anerkennung für die vollbrachten Leistungen sein und zur Nachahmung anregen.
Vorschlagsberechtigt sind neben dem MUEEF, die dem Ministerium nachgeordneten, für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden, der Tierschutzbeirat des Landes und Vereine, Verbände oder Gruppen, die in der Anlage der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates aufgenommen sind, aber auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen. Eigenvorschläge und Vorschläge durch Einzelpersonen sind ausgeschlossen.

Vorschläge sind dem MUEEF bis zum 31. August 2018 per E-Mail an RP-Tier(at)mueef.rlp.de oder per Post an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Referat 423, Kaiser-Friedrich- Str. 1, 55116 Mainz vorzulegen oder zuzusenden.

Die Richtlinien für die Vergabe des Tierschutzpreises sowie weitere Informationen finden Interessierte hier: www.mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/preise-im-tierschutz/