Verordnung nach 15 Jahren Vorarbeit endlich verabschiedet

Das war ein sehr dickes Brett, das im übertragenen Sinne gebohrt werden musste. Doch der Bundesrat hat nun endlich nach jahrelanger Diskussion die Neuregelung des Bundesbodenschutzgesetzes verabschiedet.

Über 15 Jahre währte die Diskussion um die Verordnung zur Neuregelung des Bundesbodenschutzgesetzes und die Ersatzbaustoffe. Doch nun wurde die Vorlage des Bundesumweltministeriums nun auch in der Länderkammer verabschiedet.

"Endlich", so Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, "wurde damit auch erfolgreich ein Thema zum Abschluss und zur Klarstellung gebracht, das viele Gemüter in der Vorderpfalz, aber auch in vielen anderen Landesteilen erhitzt hat."

Hintergrund: Bisher war es schlichtweg verboten, landwirtschaftliche Flächen in Hanglagen zur landwirtschaftlichen Bodenverbesserung aufzufüllen. Die Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes standen dem entgegen, Ausnahmen sollte es nur aus Gründen des Naturschutzes und des Wasserschutzes geben.

Eine unmögliche Situation, gegen die Norbert Schindler seit 2007 als Bundestagsabgeordneter in Berlin gearbeitet hat und die nun geändert wurde.

Die neue Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, deren Verabschiedung in die sogenannte Mantelverordnung integriert ist, sieht ausdrücklich vor, dass nach wie vor das Auffüllen von Grundstücken in Schutzgebieten wie im Biosphärenreservat Pfälzer Wald verboten ist, es aber aus Gründen der landwirtschaftlichen Bodenverbesserung Ausnahmen gibt, die bisher nicht zur Anwendung kommen konnten.

Das habe eine herausragende Bedeutung für alle Flächen, die Landwirtschaft und den Weinbau in ganz Rheinland-Pfalz, sagte Schindler. Flächen, die bisher aufgrund von Staunässe oder eines ungünstigen Geländeprofils unter keinen Umständen optimiert werden konnten, können nun mit geeignetem Material - unter fachlicher Beurteilung - aufgefüllt werden.

Die Vorgehensweise ist nach wie vor streng reglementiert, und es werde nicht so sein, dass Landwirte und Winzer nun beliebig Flächen auffüllen könnten. Aber es gebe jetzt sachliche Grundlagen, nach welchen Ausnahmen von einem grundsätzlichen Verbot auch für unsere Bauern und Winzer möglich sind. Die Landwirtschaftskammer und mit ihr an der Spitze Norbert Schindler begrüßt diese neue Regelung ausdrücklich und sieht auch in der Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungen und dem für Bodenschutz zuständigen DLR endlich eine sachgerechte Perspektive für die Landwirtschaft in Schutzgebieten.