Ungenutzte Pflanzgenehmigungen jetzt auf einen Blick

Kurz vor Jahresende hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz noch eine erfreuliche Nachricht für die Winzerinnen und Winzer: Ab sofort können angemeldete Betriebe ihre noch nicht genutzten Pflanzgenehmigungen im WeinInformationsPortal (WIP) einsehen.

Das Genehmigungssystem ist jetzt transparenter gestaltet, und die Betriebe können vor der Pflanzung ihre nicht genutzten Genehmigungen prüfen. Außerdem liegen den Sachbearbeitern und den Winzern auf diese Weise identische Daten vor. So können die Betriebe bei Rückfragen besser unterstützt werden.

Auch die Corona-bedingt bis zum 4. Mai 2021 verlängerte Nutzungsmöglichkeit von Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen wären, werden im WIP angezeigt.

Das 2016 eingeführte Genehmigungssystem für Reben hat das alte Pflanzrechtsystem abgelöst. Damit haben sich erheblich Änderungen der Melde- und Antragspflichten ergeben. Außerdem wurde die Lebensdauer der Pflanzgenehmigungen deutlich verkürzt – insgesamt ist das System komplexer geworden.

Die Landwirtschaftskammer mit ihren Gremien möchte die Betriebe und Winzer bestmöglich bei ihren Pflichten unterstützen und mit Informationen versorgen. Dies geschieht in einer möglichst übersichtlichen Darstellung im WeinInformationsPortal. So kann eventuellen Nachteilen durch Fristversäumnisse vorgebeugt und den Betrieben dabei geholfen werden, eine bessere Übersicht zu behalten.

Dieser Service, wie auch alle anderen Vorteile des WIP, stehen den Winzern kostenlos zur Verfügung. Betriebe, die noch nicht über einen Zugang verfügen, finden die Registrierungsunterlagen unter wip.lwk-rlp.de, mit einem Klick auf „zur Neuregistrierung“.