Sachverständige tagen auf der Klostermühle in Münchweiler

Bereits zum 18. Mal hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Jahrestagung eingeladen.

Vizepräsident Heribert Metternich betonte in seinem Grußwort, dass der abermals hervorragende Zuspruch eindeutiger Beleg für die Wertschätzung sei, die die eintägige  Veranstaltung bei den Sachverständigen mittlerweile genieße. Der Kammervizepräsident   konnte im vollbesetzten Tagungsraum des Landhotels Klostermühle im pfälzischen Münchweiler  mehr als 70 Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz sowie dem benachbarten Saarland begrüßen und somit  erneut einen Rekordbesuch feststellen.

Unter der Leitung von Horst Klöppel, dem Vorsitzenden des Fachausschusses Sachverständigenwesen der Landwirtschaftskammer, erfuhren die Teilnehmer zunächst in einem agrarrechtlichen Fachvortrag die Unterschiede zwischen Schadensersatz und Entschädigung. Für dieses Thema hatte man Volkmar Nies gewinnen können, Jurist der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht  und einer der bundesweit renommiertesten Fachleute zu agrarrechtlichen Fragen. Er arbeitete detailliert, kenntnisreich, zudem kurzweilig und  mit zahlreichen interessanten Beispielen garniert die für einen Sachverständigen wichtigen Unterschiede heraus. Die zahlreichen Fragen zu diesem Themenkomplex während und nach dem Vortrag zeigten, dass das Thema auf großes Interesse stieß und dass man mit dem Referenten problemlos auch noch bis zur Mittagspause Fälle hätte erörtern können. Das zweite Vormittagsreferat bestritt Dr. Peter Meinhardt, Geschäftsführer der Sparte Sachverständigenwesen beim Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS). In seinen Ausführungen ging es um das seit dem vergangenen Jahr novellierte Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).  Er erläuterte hier insbesondere  die für die grünen Sparten relevanten Zuordnungen von Sachverständigenleistungen auf die im JVEG festgelegten Honorargruppen, die wiederum entscheidend sind bei Abrechnungen für gerichtlich erbrachte Gutachtenleistungen. Auch hier zeigten die regen Nachfragen von Seiten der Sachverständigen, dass das Thema hochaktuell ist. Es kristallisierte  sich aber auch heraus, dass man noch abwarten müsse, ob und  inwieweit die nunmehr festgelegten einzelnen Honorarhöhen so tatsächlich vor Ort durchgesetzt werden können. Spannend ist weiterhin die gleichfalls noch offene Frage, wie hoch die Honorarhöhe in den Fällen sein wird, in denen die Sachverständigenleistung nicht klar einer Honorargruppe zugeordnet werden kann und diese "festgelegt" werden muss.   

In drei themenspezifischen Workshops ging es nach dem Mittagessen intensiv weiter. In der größten Arbeitsgruppe begrüßte der stellvertretende Sachverständigenausschuss-Vorsitzende Georg Riede die Referentin Ursula Blänker von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Frau Blänker erläuterte  die zahlreichen Detailregelungen der vorgesehenen Novellierung der mittlerweile 36 Jahre alten Entschädigungsrichtlinien für Landwirtschaft, besser bekannt als  LandR 78. Bei dieser nicht ganz einfachen Materie gab es – wie erwartet –  von Seiten der Sachverständigen einigen Diskussionsbedarf, möchte doch der Richtliniengeber bei entschädigungsfähigem Flächenentzug zukünftig den Pächtern mehr Rechte einräumen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Man muss jedoch abwarten, ob der von Frau Blänker vorgestellte Entwurf – der doch um einiges komplexer und theoretischer erscheint als die bisherigen Regelungen der  LandR78 -  in dieser Form tatsächlich als LandR14 verabschiedet werden wird.

In der weinbaulichen Arbeitsgruppe ging es nachmittags im ersten Teil um die  zukünftigen Rebpflanzungsregelungen. Ausschussmitglied Hans-Jürgen Röhl begrüßte den ersten Referenten, den Weinbauabteilungsleiter der Landwirtschaftskammer, Herrn Dr. Markus Heil. Dieser berichtete von den vorgesehenen neuen Regelungen unter dem Thema "Das Autorisierungssystem für Rebpflanzungen ab 2016". Nach diesem interessanten Referat, dessen Auswirkungen auf den  Weinmarkt bzw.  auf die gesamte Weinbranche  noch nicht abgeschätzt werden können,  ging es  intensiv weiter, denn der Weinbauökonom Dr. Jürgen Oberhofer vom DLR Neustadt hatte in seinem Referat "Kritische Beurteilung der Ergebnisse des Agrarberichts bei Weinbaubetrieben" eine große Menge an sehr informativen betriebswirtschaftlichen Fakten zusammengestellt. Zunächst zeigte er auf, wo die einzelnen rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete gegenüber den anderen Erzeugungsgebieten Deutschlands wirtschaftlich einzuordnen sind. Daran anschließend versuchte er die Ursachen herauszuarbeiten, die für die teils sehr großen  wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Weinanbaugebieten verantwortlich sind. Wobei sich hierbei aber nicht nur die Ergebnisse zwischen den Anbaugebieten teils erheblich unterscheiden, sondern auch innerhalb der einzelnen Gebiete eine sehr große Heterogenität im Hinblick auf die einzelbetrieblich erzielten Gewinne zu verzeichnen sind.  

In der dritten Arbeitsgruppe "Forsten" ging es um das gleichfalls aktuelle Thema Windkraftanlagen auf Waldstandorten. Einführend erläuterte der Leiter des Kammer-Referates "Raumordnung, Regionalplanung und Naturschutz" Ralph Gockel detailliert und kenntnisreich das Planungsverfahren und den landesweiten Stand von bestehenden und in Planung befindlichen Windkraftanlagen. Er machte hierbei jedoch keinen Hehl daraus, dass die Kammer mit der im Genehmigungsverfahren gegebenen starken Stellung der Kommunen und der hieraus resultierenden unzureichenden landesweiten Koordinierung nicht eben glücklich ist.  Nach der Kaffeepause stellte der Liegenschaftsreferent des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten  Michael Diemer "Entgelte, Kosten- und Entschädigungswerte für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Waldstandorten" vor. Bei seinen hochinteressanten Darlegungen zeigte er, stets im angenehm engen Dialog mit den nachfragenden Teilnehmern, anhand einiger typischer Fallbeispiele auf, wie hoch in den von ihm gewählten  Beispielen die konkreten Entgelte bzw. Entschädigungswerte sind. Dies tat er jeweils mit außerordentlich sachkundigen Hintergrunderläuterungen, um zu verdeutlichen, weswegen das Ministerium sich für diesen Weg von i.d.R. pauschalen Entgeltwerten auf Waldstandorten entschieden hat. Der Moderator dieser Arbeitsgruppe, der Forstreferatsleiter der Landwirtschaftskammer, Dr. Wolfgang Schuh, beendete mit einem herzlichen Dankeschön an den Referenten und an seinen Kollegen Rüdiger Scheffer kurz vor 17 Uhr  die Veranstaltung.   

Dr. Udo Sauer, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz