Sachkundelehrgang zur Tierschutzschlachtverordnung
Der Sachkundelehrgang nach § 4 TierSchG, VO (EG) 1099/2009 i.V. mit § 4 TierSchlV auf der Lehr- und Versuchsanstalt Neumühle findet am Donnerstag, 11. April 2024, von 12 bis 18.30 Uhr statt.
Bevor ein Tier per Kugelschuss auf der Weide oder im Gatter getötet werden darf, ist ein Sachkundelehrgang nach § 4 TierSchG, VO (EG) 1099/2009 i.V. mit § 4 TierSchlV bei einem anerkannten Lehrgangsträger zu absolvieren.
Diese benötigen auch Jagdscheininhaber, beim Schuss im Gehege oder Gatter ohne Sachkunde verlieren Sie die Zuverlässigkeit.
Nach § 4 TierSchlV und Art. 7 VO (EG) 1099/2009 müssen Personen für die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten, über die entsprechende Fachkenntnisse verfügen.
Als zuständige Stelle werden wir im Rahmen des Sachkundelehrganges die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und auch die theoretische Prüfung nach Artikel 21 Abs. 3 VO (EG) 1099/2009 i.V. mit § 4 Abs. 3 TierSchlV abnehmen.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, mit der sie gegenüber dem Veterinäramt die theoretischen Kenntnisse nachweisen können.