Landwirtschaftskammer verlängert Schließzeit bis 8. Januar
Eine Sonderregelung gilt für die amtliche Qualitätsweinprüfung: An den Dienststellen in Alzey und Wittlich werden in der ersten Kalenderwoche 2021 Eilanträge aus allen sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten angenommen und bearbeitet. Die beiden Prüfstellen sind vormittags von 7.30 bis 11.30 Uhr besetzt.
Kammer weist auf die Möglichkeit der Online-Abgabe der Meldungen im WeinInformationsPortal hin
Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung - Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung - Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge - Die Meldungen für 2020 sind spätestens bis zum 15. Januar 2021 abzugeben. Aktueller Hinweis: Aufgrund der allgemeingültigen Einschränkungen im Hinblick auf die Bekämpfung des CORONA-Virus bitten wir folgende Empfehlungen zu beachten >>>