Komplettes Verbot in Schutzgebieten nicht umsetzbar

Die Europäische Union hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ vorsieht. „Die Umsetzung dieser Pläne würden drastische Ernteeinbußen bei weiterhin explodierenden Kosten für die Landwirtschaft bedeuten“, erklärt der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler. Er ruft die bäuerlichen Familien dazu auf, sich gegen diese Pläne zu stemmen.

"Die Folge dieser Verordnung wäre ein komplettes Verbot an Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Wir lehnen ein solch pauschales Verbot grundsätzlich ab, zumal es sich fernab des Leitsatzes der guten fachlichen Praxis bewegt, den die Betriebe umsetzen“, stellt Schindler fest.

Für die Ablehnung einer solchen Verordnung sprechen zahlreiche Gründe:

  • Der Pflanzenschutzmitteleinsatz schwankt jährlich, aufgrund der Witterung und anderer äußerer Gegebenheiten (Schadauftreten, Unkrautauftreten). Gerade das aktuelle Jahr mit stark schwankenden Märkten, Ernteausfällen und großer Trockenheit zeigt, wie wichtig die regionale und stabile Produktion von Lebensmitteln ist.
  • Durch den Klimawandel bedingte Trockenjahre führen aufgrund von Wassermangel bereits zu geringeren Erträgen. Dürften Kulturen dann nicht mehr behandelt werden, folgen weitere starke Ertragseinbußen von 40 Prozent bis hin zu Totalausfällen.
  • Fallen die Möglichkeiten der chemischen Bekämpfung weg, müssen etwa Unkräuter mechanisch bekämpft werden. Dies hat vermehrte Überfahrten, höhere Personalkosten und eine höhere Belastung des Bodens und der Umwelt zur Folge.
  • Schwankende Marktpreise sowie steigende Preise für Diesel machen eine Bewirtschaftung in „empfindlichen Gebieten“ unwirtschaftlich. Für Insektizide und Fungizide gibt es aktuell keine bewährten und wirtschaftlichen Alternativen.
  • Der Vorschlag hätte zur Folge, dass viele Flächen aus der Produktion genommen würden, was nicht Ziel und Zweck sein kann. In Rheinland-Pfalz wären mit 264.000 ha knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche (700.000 ha) betroffen. Damit wäre die Zukunft zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe (Ackerbau, Weinbau, Obst- und Gemüsebau) gefährdet.

„Der Vorschlag ist ungenau und intransparent formuliert: Es soll zwar eine Übergangsfrist eingeräumt werden, aber niemand weiß, wie lange das sein wird. Genauso wenig wird deutlich, ab wann die Verordnung gelten soll oder angedacht ist. Ausnahmeregelungen werden auch nicht genannt“, sagt der Präsident und warnt zudem vor einem weiteren hohen bürokratischen Aufwand für die Erzeuger. „Und wer soll die ganzen Kontrollen durchführen, die dann dem jeweiligen Bundesland obliegen?“, fragt Ökonomierat Norbert Schindler.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ruft dazu auf, sich bei Entscheidungsträgern, in politischen Gremien und auf allen anderen möglichen Ebenen gegen diese Verordnung zu Wort zu melden: „Machen Sie Ihre persönliche Betroffenheit deutlich und äußern Sie sich.“

Bis 19. September haben Sie die Möglichkeit, die EU-Konsultationen zum Verordnungsvorschlag auszufüllen und auf Ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen.