Kammer begrüßt Einigung auf 0,3 Prozent

Bundestagsausschuss orientiert sich bei der Änderung des Weingesetzes einstimmig an Qualitätsphilosophie.

Die einstimmige Beschlussfassung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zur Änderung des Weingesetzes bei seiner heutigen Sitzung wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ausdrücklich begrüßt. Kammerpräsident Norbert Schindler betonte insbesondere die Begrenzung der Ausweitung von Weinbergsflächen auf 0,3 Prozent pro Jahr, die gegen starke Kräfte, die deutlich größere Zuwächse angestrebt hatten, durchgesetzt werden konnte.

Mit der heutigen Entscheidung sei der Weg frei für eine fraktionsübergreifende Einigung im Bundestag auf einen Kompromiss, der der Qualitätsphilosophie klar Priorität vor der Massenproduktion einräume. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben, die eine Ausweitung um bis zu 1 Prozent pro Jahr ermöglicht hätte, werde nun eine Grenze gezogen, die der konsequenten Qualitätsorientierung Rechnung trage, so Schindler. Die direkte Form der Beantragung von Flächen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, gewährleiste einfache Verfahren ohne Kostenstreit. Die Beteiligung der Weinbauverbände, die zusätzliche Kriterien für eine Genehmigung festlegen können, bringe die differenzierten Interessen der Regionen in das Verfahren ein.