GLÖZ 8: Stilllegungspflicht für 2024 ausgesetzt

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und die Stilllegungspflicht von vier Prozent (GLÖZ 8) für das Jahr 2024 auszusetzen.

Dabei soll die Basisprämie erhalten bleiben und keine Kürzungen vorgenommen werden. Die EU-Ausnahmeregelung sieht vor, dass Landwirte, um die GLÖZ 8 (GLÖZ = "guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand") zu erfüllen, anstelle der Flächenstilllegung von vier Prozent Eiweißpflanzen/Leguminosen oder Zwischenfrüchte zur Futternutzung anbauen können. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf diesen Flächen nicht erlaubt.

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat angekündigt, sich mit Vertretern der Landwirtschaft und der Umweltseite zu treffen, um über die Zielerreichung des GAP-Strategieplans für die Biodiversität zu sprechen.