Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“

Direktvermarkter fordern politische Unterstützung

BERLIN/BAD KREUZNACH. Die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ hat sich mit einem umfassenden Forderungskatalog an die politischen Entscheider gerichtet und im Rahmen der „Grünen Woche“ ihre Standpunkte präsentiert. Die Vorsitzende Katja Ölberger, Direktvermarkterin aus dem Landkreis Neu-Ulm, überreichte diesen an zahlreiche politische Vertreter. Der beim Deutschen Bauernverband angesiedelten Vereinigung gehören Mitglieder verschiedener Vereine, Verbände und Landwirtschaftskammern aus ganz Deutschland an. Hildegard Runkel, Referatsleiterin Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, arbeitet fachlich in der Fördergemeinschaft mit.

Die Forderungen im Einzelnen:

Sicherstellung der Chancengleichheit: Landwirtschaftliche Betriebe sollen deutschlandweit die gleichen Chancen haben, ihre Erzeugnisse direktzuvermarkten. Häufig entstehen bei der unterschiedlichen Anwendung gesetzlicher Vorgaben durch die ausführenden Behörden Nachteile für einzelne Direktvermarkter. Die Schaffung von flächendeckenden Schlichtungsstellen für Lebensmittelrecht könnten dabei helfen, Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Hier ist auch der Zusammenschluss mit dem Lebensmittelhandwerk denkbar. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Chancengleichheit zu sichern.

Bürokratieabbau: Das Interesse der Konsumenten an direktvermarkteten Produkten wächst stetig. Um die Preise für solche Erzeugnisse nicht in die Höhe zu treiben, ist eine weitere Entbürokratisierung für den Bereich der Hofläden und Direktvermarkter notwendig. Das betrifft u.a. das Steuer- und Gewerberecht. Ein Beispiel dafür sind die gewerberechtlichen Hürden beim Bestücken eines gemeinsamen Verkaufsautomaten mehrerer Betriebe.

Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung stellt ebenso eine sehr große Hürde für Direktvermarkter dar, wie die Verpackungsverordnung. Direktvermarktende Betriebe verarbeiten z.B. Ernteüberschüsse von Obst und Gemüse zu Suppen und Eintöpfen oder ändern je nach Verfügbarkeit, Saisonalität und Kundenwunsch die Rezepturen. Hier müssen Nährwerte bei jedem Herstellungsvorgang neu berechnet werden. Da die Berechnung arbeits- und kostenintensiv ist, wird ggf. auf die „Resteverwertung“ verzichtet – dies kann nicht im Sinne der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung liegen. Ähnliches gilt für den Vertrieb von speziellen Schweinerassen oder verschiedenen Milchprodukten, deren Nährwerte sich nicht aus der Nährwertberechnung via Bundeslebensmittelschlüssel ableiten lassen. Die Fördergemeinschaft fordert das Aussetzen der Nährwertkennzeichnung über alle Vermarktungswege für direktvermarktende Betriebe mit vorgeschalteter Urproduktion und einem jährlichen Umsatz von weniger als 600.000 Euro.

Die Meldepflicht nach der Verpackungsverordnung stellt eine zu vermeidende bürokratische Belastung dar. Daher die Forderung, Betriebe unter einem Jahresumsatz von 600.000 Euro von diesen Pflichten auszunehmen. Zudem sollte die Lizensierung ausschließlich durch die Verpackungsherstellenden getragen werden.

Dass nun seit Januar alle Milchautomaten mit einem Belegdrucker ausgerüstet sein müssen, hat die Stilllegung aller gut funktionierenden Automaten zur Folge, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können. Gerade kleinere Betriebe werden sich keinen neuen Automaten anschaffen können und diese Form der Vermarktung aufgeben müssen.

Schaffen eines steuerlichen Inflationsausgleichs: Um keinen zweiten Buchführungsabschluss zu benötigen, wird eine Ausweitung der gewerblichen Einstufung verlangt. Die derzeitige Grenze von 51.500 Euro netto muss dringend angehoben und zumindest verdoppelt werden.

Mehr Regionalität im Schul- und Arbeitsalltag: Die regionale Herkunft der Lebensmittel muss Bestandteil bei der Auftragsvergabe von Schul- und öffentlichen Kantinen werden. Derzeit ist keine regionale Versorgung sichergestellt – oft entscheidet nur der Preis. Kantinenbetreiber müssen für regionale Produkte sensibilisiert werden. Mehr echte Regionalität und nach Möglichkeit Direktbezug vom Landwirt müssen das Ziel sein.

Förderung der Digitalisierung: Der Verkauf regionaler Produkte in der Direktvermarktung ist abhängig vom weiteren Ausbau der Digitalisierung. Kartenbezahlsysteme, Bezahlen per Handy und Onlineverkauf sind essenzielle Bestandteile des Vermarktungskonzepts. Deshalb muss die Netzabdeckung gerade im ländlichen Raum durch die Kommunen forciert werden. Außerdem müssten Warenwirtschaftssysteme in die Förderung aufgenommen werden.