"Besonders tiergerechtes Bauen" im Rahmen der Förderung (Kopie 1)

Um Verbesserungen der Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung zu erzielen, werden verschiedenste Ansätze verfolgt.

Unter anderem ist verstärkt festzustellen, dass allgemein beschriebene Vorstellungen hinsichtlich einer tiergerechten Haltungsform zunehmend Einzug in die Vorschriften halten. Dort werden sie näher definiert und beschrieben, um dann konkrete Forderungen für die in der Landwirtschaft Handelnden formulieren zu können. 

So kommt über Vorgaben der EU und des Bundes die Verwaltungsvorschrift zur "Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft" des Landes Rheinland-Pfalz zum Tragen. Darin sind in der Anlage 1 Teil A) die Kriterien der Basisförderung beschrieben. Diese müssen eingehalten werden, um grundsätzlich in den Genuss einer Förderung zu kommen. Bemerkenswert ist, dass diese Kriterien heute Voraussetzung für eine Förderung sind. Früher diente die Einhaltung als Beleg, eine erhöhte Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für die höhere Förderung (+ 10%) ist heute die Premiumförderung in Teil B) definiert. Damit wird ein weiterer Standard festgelegt, um tiergerechte Haltungsverfahren zu etablieren. 

In dieser Förderperiode ist ebenfalls neu hinzugekommen, dass im Bereich der Milchviehhaltung die Aufstallung auf Stroh nochmals mit 5% mehr gefördert werden. Dazu muss neben den Kriterien der Premiumförderung zusätzlich der Nachweis einer Strohhaltung erbracht werden. 

Es sind bauliche und technische Voraussetzungen zu schaffen, die die Einhaltung von Anforderungen, die über die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hinausgehen, ermöglichen. Die Vorgaben für Tierhaltungen in der aktuellen Förderperiode erstrecken sich dabei zusätzlich zu den bisherigen Tiergruppen auf Pferde und Ziegen. 

Für die Milchviehhaltung werden die baulichen Kriterien im Fachartikel eingehend erläutert. Im Übrigen sind in der sonstigen Rindviehhaltung (Aufzuchtrinder, Kälber, Mastrinder, Mutterkühe) die Kriterien dahingehend angepasst worden, dass es Anforderungen an die Liegeboxengröße gibt, die Mindestgrößen der nutzbaren Stallflächen angehoben wurden und der Weidegang bzw. Auslauf gefordert wird. 

Bei den Schafen, Legehennen in Bodenhaltung und den Legehennen in Freilandhaltung wurden die einzuhaltenden Kriterien weitgehend beibehalten. Es erfolgte jedoch eine Abstufung der Fördervoraussetzungen in Basis- und Premiumförderung. Dies trifft ebenso bei den Zuchtsauen und Mastschweinen zu, wobei hier noch weitere Anpassungen der baulichen und technischen Voraussetzungen erfolgt sind. 

Wie bereits erwähnt ist es neu, dass Ställe für Pferde in Gruppenhaltung mit Auslauf in den Prüflisten erfasst sind. Bei der Planung muss man auf ein ausreichendes Angebot an Futterlänge und Tränken achten, der Stallraumboden ist als planbefestigt mit Einstreu definiert und die angebotenen Stall- und Liegeflächen müssen ausreichend groß bemessen sein. Zudem gibt es Anforderungen an die Mindestdeckenhöhe, an einen Quarantänebereich und an den Auslauf hinsichtlich Größe und Beschaffenheit. Falls ein pferdehaltender Betrieb in die Premiumförderung kommen möchte, muss er Mindestmaße bei der nutzbaren Liegefläche und bei der Weideauslauffläche vorweisen können. 

Für ziegenhaltende Betriebe gibt es ebenso neue Prüflisten, die Teil der Fördervoraussetzungen sind. Die Grundforderung nach den tageslichtdurchlässigen Flächen wird - wie bei allen anderen Tierarten auch - auch in der Ziegenhaltung gefordert. Zudem sind hier die Fressplatzlängen, die Bodenbeschaffenheit, nutzbare Stall- und Liegeflächen und eine ausreichende Einstreu erforderlich. Es muss eine Ablamm- bzw. Absonderungsbucht und Zickleinnester mit Mindestgrößen vorhanden sein. Zur tiergerechten Haltung zählen auch Bürsten und Reibungsflächen. Die erhöhten Zuschüsse bei der Premiumförderung können dann beantragt werden, wenn Mindestgrößen bei der nutzbaren Stallfläche eingehalten werden. Weiterhin muss den Tieren ein Auslauf zur Verfügung gestellt werden, der für die Sammlung und den Auslauf der Herde ausreicht.

Die Entscheidung im Betrieb, welche Förderung in Anspruch genommen werden soll, ob die Basis- oder Premiumförderung angestrebt werden kann oder ob eine Strohaufstallung in Frage kommt, ist sehr individuell. Hier können nur einzelbetriebliche Betrachtungen zum Ergebnis führen. Dabei werden Faktoren wie die Betriebsstruktur, die Mechanisierung, die verfügbaren Arbeitskräfte, die örtlichen Gegebenheiten und betriebswirtschaftliche Aspekte eine entscheidende Rolle spielen. Die Abwägung sollte sorgfältig getroffen werden. 

Konkret können die Förderunterlagen und die einzelnen Prüflisten für die jeweiligen Tiergruppen beim DLR Mosel (www.dlr-mosel.rlp.de, Investitionsförderung - AFP - Verfahrensunterlagen) heruntergeladen werden. Dort finden sich die Formulare bezüglich „Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung“ für Milchkühe, Aufzuchtrinder, Kälber, Mastrinder, Mutterkühe, Mastschweine, Zuchtsauen und Zuchteber, Schafe, Ziegen, Hühner mit Bodenhaltung, Hühner in Freilandhaltung und Pferdehaltung. Da bei der Auslegung der Prüflisten regelmäßig Fragen auftreten, stehen im Rahmen der Beratung die Kolleginnen und Kollegen der Förderberatung und aus dem Referat Bau und Technik der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gerne jederzeit zur Verfügung  >>>