Aussaat von behandeltem Saatgut verboten

Mit Neonicotinoiden gebeiztes Saatgut darf ab sofort nicht mehr ausgebracht werden.

Gemäß einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft darf mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut ab sofort weder gehandelt noch ausgesät werden; auch Importe von Saatgut sind von diesem Verbot betroffen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hin.

Hintergrund für diese Maßnahme ist ein Bienensterben nach erfolgter Maissaat in Südbaden. Die Stäube der Beizmittel waren in blühende Rapsfelder geweht worden. Bienen und andere Insekten kamen mit dem Wirkstoff in Berührung und verendeten massenhaft. Deshalb wurde im Jahre 2013 ein EU-weit gültiges Verbot von Neonicotinoiden ausgesprochen. Von dieser Maßnahme ist Saatgut betroffen, das mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam  behandelt wurde. Landwirte, die solches Saatgut besitzen, können es an den Händler oder den Saatguterzeuger zu Entsorgung zurück geben. Mit diesem Verbot erfolgt eine weitere Maßnahme zum Schutz der Bienen. Die Aussetzung der Zulassung ist zunächst auf zwei Jahre befristetet. Gestützt wird diese Maßnahme auf eine Aussage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die im Ausbringen dieser Mittel große Risiken für die Bienen sieht. Eine Einschätzung, die von den Herstellern nicht geteilt wird. Deshalb haben sie beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen das Verbot erhoben.

Bei der ab Mitte August anstehenden Aussaat von Winterraps muss auf diese  Beizmittel verzichtet werden. Hauptschädlinge, die bei dieser Kultur nun drohen überhand zu nehmen sind zum einen die Kleine Kohlfliege und zum andern der Rapserdfloh. Aber auch pilzliche Krankheiten bedrohen die Kulturen. Der Ausbreitung der Kleine Kohlfliege kann durch eine spätere Saat entgegnet werden. Große und üppig entwickelte Bestände werden nämlich bevorzugt von diesem Schädling angeflogen, um die Eier für die nächste Generation abzulegen. Um dem Ausfall durch diesen Schädling entgegen zu wirken, sollte auf bewusste Dünnsaaten verzichtet werden. Bei normalem Saattermin sind 40-50 Körner auf den m² anzustreben. Vor der Aussaat sollte eine Stoppelbearbeitung bei den Altrapsflächen  durchgeführt werden. Der dann alsbald auflaufende Ausfallraps dient als „Lockfütterung“ für den Rapserdfloh. Durch diese Maßnahme wird der Schädlingsdruck auf den neuen Rapsschlägen  geringer. Zunächst muss die Einwanderung dieses Schädlings durch Aufstellen von Gelbschalen überwacht werden. Nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle ist ein geeignetes Insektizid anzuwenden, um die weitere Vermehrung und damit Gefährdung des Pflanzenbestandes zu verhindern.

Pilzlichen Schaderreger kann zum einen durch Beizen mit den Wirkstoffen Thiram vorgebeugt werden. Thiram sichert den Feldaufgang und schützt vor vielen Auflaufkrankheiten, z.B. Wurzelbrand. Zum andern hilft  Dimethomorph (DMM)  als weiterer Wirkstoff. Er vermindert den Keimblattbefall mit Falschen Mehltau. Des Weiteren wird das Keimblattwachstum angeregt. Die Keimblätter werden größer und bleiben bedeutend länger grün. Insgesamt wird die Jugendentwicklung beschleunigt und damit die schwierige Phase schneller durchlaufen. Der Einsatz der Mittel mit diesem Wirkstoff bietet sich insbesondere für Spätsaaten an.