Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen

Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten in weiteren Regionen genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen, oder zu Futterzwecken zu mähen. Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. "Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung ökologischer Vorrangflächen wollen wir dazu beitragen, die Gefahr eines Futterengpasses für die betroffenen Landwirte zu verringern“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing.

Damit reagiert der Minister auf die zunehmende Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.

Hinzugekommen nun Flächen im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms.„

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