Jeder, der Geflügel schlachtet, muss über einen Sachkundenachweis „Schlachten Geflügel“ verfügen. Dies schreibt Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 vor. In Kooperation mit dem BSI und der Kreisverwaltung Kaiserslautern bietet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz demnächst zwei weitere Lehrgänge zur Erlangung dieses Sachkundenachweises durch.
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