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Vor Beginn der Ernte- und Lesezeit weist der Landesbetrieb Mobilität auf die aktuell erteilten Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen hin.
Für die Erntezeit wurde wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Landwirte und Winzer dürfen in bestimmten Zeiträumen sonn- und feiertags unterwegs sein.
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