Japankäfer im Grünland

Zunehmende Risiken im Zeichen des Klimawandels

Der Japankäfer (Popillia japonica) zählt zu den bedeutendsten invasiven Schaderregern Europas und ist aufgrund seines enormen Schadpotenzials als prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft. Diese höchste regulatorische Kategorie der EU macht deutlich, dass es sich nicht um einen „normalen“ Schädling handelt, sondern um einen Organismus, der weitreichende gesetzliche Maßnahmen und strikte Eindämmungsstrategien erfordert. Sowohl Käfer als auch Larven können erhebliche Schäden anrichten: Die adulten Tiere fressen an über 300 bis 400 Pflanzenarten (polyphag), während die Larven im Boden Wurzeln von Gräsern und Kulturpflanzen schädigen. Die Folge können Ertragsverlust, Narbenzerstörung und eine nachhaltige Schwächung von Grünlandbeständen sein. Der Klimawandel, die Globalisierung und eine zunehmende Verschleppung über Transportwege begünstigen die schnelle Ausbreitung des Schädlings in Mitteleuropa.

Von links nach rechts: Feldmaikäfer, Rosenkäfer, Junikäfer, Japankäfer, Gartenlaubkäfer, Purzelkäfer

Ausbreitung in Europa: Klimawandel als Verstärker

Der Japankäfer wurde 2014 erstmals in der italienischen Lombardei festgestellt, 2017 im Schweizer Tessin und 2023 schließlich nördlich der Alpen nachgewiesen. Die steigenden Temperaturen und milderen Winter durch den Klimawandel erweitern das potenzielle Verbreitungsgebiet und verkürzen oder stabilisieren den Entwicklungszyklus des Schädlings, der in warmen Regionen einjährig sein kann. Gleichzeitig gelangen Käfer, Eier oder Larven über den globalen Warenverkehr, über Fahrzeuge, Erde, Pflanzensubstrate oder Rollrasen als „blinde Passagiere“ nach Mitteleuropa. Der Klimawandel sorgt für eine zunehmende Ausbreitung wärmeliebender Arten. Gleichzeitig beeinflusst er die Entwicklungszyklen und ermöglicht ein schnelleres Durchlaufen der verschiedenen Entwicklungsstadien. Auch die Globalisierung trägt dazu bei, dass neue Schaderreger Deutschland schneller erreichen und sich leichter etablieren. Durch eine unbemerkte, passive Verschleppung über große Distanzen nimmt die Etablierungswahrscheinlichkeit neuer Schaderreger stetig zu.
 

Aktuelle Situation in Deutschland

In Deutschland wurden ab 2024 wiederholt Käfer in Fallenfängen registriert, insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern. Im Vergleich zu den Fängen im Jahre 2024 erhöhte sich die Anzahl der Einzelfunde im drauffolgenden Jahr deutlich. 

2025 kam es zu zwei entscheidenden Ereignissen: In Freiburg (BW) wurde eine Population festgestellt, und in Trebur (Hessen) kam es Mitte August zu einem Erstbefall mit insgesamt sieben gefangenen Käfern bis Oktober. Beide Fälle führten zur Einrichtung von Befalls- und Pufferzonen, strengen Auflagen und umfangreichem Monitoring. Da die Pufferzone in Hessen bis nach Rheinland-Pfalz reichte, wurden erstmals auch Gebiete in RLP in die Maßnahmen einbezogen. 

Die ADD in Rheinland-Pfalz veröffentlichte eine Allgemeinverfügung und beteiligte sich am Aktions- und Notfallplan. In den betroffenen Zonen gelten Verbringungsverbote für Bodenmaterial und Pflanzen, Hygieneauflagen für Maschinen sowie Bewirtschaftungseinschränkungen - die Umsetzung wird entsprechend durch die ADD kontrolliert. Die Allgemeinverfügung gilt verbindlich für alle Betriebe und die Umsetzung ist abhängig von Befalls- und Pufferzone. Generell basiert sie auf dem Notfallplan der Bundesländer sowie dem EU-Recht

Wird ein Befall nachgewiesen wird der Bereich entsprechend als "Befallszone" (Radius > 1 km) klassifiziert - strengere Eingriffe und Tilgung der Schadorganismen sollen Abhilfe schaffen. Der angrenzende Bereich wird als "Pufferzone" (Radius > 5 km) eingerichtet, um die Ausbreitung durch Auflagen und präventive Maßnahmen zu verhindern. Sollten erste Verdachtsfälle gesichtet werden sind zunächst die Dienstleistungszentren die erste Anlaufstelle - eine Analyse der gefundenen Larven oder Käfer soll im ersten Schritt klären, um welchen Käfer es sich tatsächlich handelt. Die ADD ist als Pflanzenschutzbehörde in RLP rechtlich zuständig, wobei dem Ministerium die strategische Steuerung als Fachaufsicht obliegt.


Bedeutung für das Grünland

Grünland ist eine Hauptrisikofläche für die Etablierung des Japankäfers, da es nahezu ideale Bedingungen für dessen Vermehrung bietet. Die Käfer bevorzugen feuchte, humose Böden und dichte Grasnarben für die Eiablage – typische Eigenschaften vieler Grünlandstandorte. Besonders kritisch: Gleichmäßige Bodenfeuchte und geringe Bodenstörung (keine regelmäßige Bodenbearbeitung wie im Ackerbau) schaffen optimale Entwicklungsbedingungen für die Larven. Das Anlegen extensiver Grünlandflächen spielt dem Schädling somit in die Karten.

Die Larven leben von August bis März im Boden und verursachen insbesondere bis Oktober sowie ab März gravierende Schäden. Der Wurzelfraß führt zu einer Schwächung oder dem Absterben der Grasnarbe, lückigen Beständen und einem erhöhten Risiko für Trittschäden und Verunkrautung. Zusätzlich entstehen Sekundärschäden durch Krähen oder Wildschweine, die nach Engerlingen suchen und Bestände großflächig aufreißen. Ein weiteres Problem: Schäden werden oft erst sichtbar, wenn es bereits zu spät ist. Die zeitliche Komponente wird wichtiger denn je, da durch Monitoring und Meldungen eine Früherkennung und somit Eindämmung des Schadens ermöglicht wird. Jegliche Art von Verzögerung erhöht das Ausbreitungsrisiko enorm.

Biologie & Lebenszyklus des Japankäfers

Die Hauptflugzeit der adulten Käfer erstreckt sich von Ende Mai bis September, mit einem deutlichen Schwerpunkt im Juli und August. Während dieser Zeit legen die Weibchen bevorzugt in feuchte Grünlandböden ihre Eier ab. Die Larven entwickeln sich von August bis März im Boden, wobei besonders die Phase bis Oktober sowie ab März schädigungsrelevant ist. Der Entwicklungszyklus ist klimaabhängig – in wärmeren Regionen einjährig, in kühleren zweijährig. Die Überwinterung der Larven gelingt in milden Wintern besonders gut, was durch den Klimawandel zunehmend begünstigt wird. Die unverpaarten Weibchen erreichen zuerst Nahrungsquellen. Durch Abgabe spezifischer Duftstoffe wird auf diese Art und Weise das Aggregatverhalten der Tiere induziert - es folgen Männchen und andere Weibchen. 

Direkte Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe

Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sind für Betriebe unmittelbar spürbar. Dazu gehören:

 • Verbringungsverbote für Boden, Pflanzenmaterial und Substrate
 • verpflichtende Maschinen- und Gerätehygiene, insbesondere Reinigung von Mähwerken, Ladetechnik und Fahrzeugen
 • Bewirtschaftungseinschränkungen in Befalls- und Pufferzonen (z. B. Verbot der Bewässerung, Dokumentationspflichten, reduzierte Bodenbewegung)
 • mögliche zusätzliche Kontrollmaßnahmen durch Behörden

Diese Vorgaben sollen die Verschleppung verhindern, führen aber zu erheblichem Mehraufwand und organisatorischen Veränderungen im Betriebsalltag.

Durch Aufstellen von Pheromonfallen durch die zuständigen Behörden können die Käfer gemonitort werden. Biologische und chemische Bekämpfungsansätze bestehen: entomopathogene Nematoden und Pilze sowie Neem-Produkte und Insektizide dürfen nach Anordnung eingesetzt werden. Die Anwendung einer "Standard-PSM-Strategie" entfällt. Den Boden störende Kulturmaßnahmen wie beispielsweise Mulchen oder Fräsen in ca. 15 cm Tiefe sowie Unkrautregulierung können ebenfalls zielführend sein.

Früherkennung ist entscheidend

Die frühzeitige Erkennung eines Befalls ist der wichtigste Faktor für den Erfolg aller Bekämpfungsmaßnahmen. Verdachtsfunde müssen sofort gemeldet und – sofern möglich – gesichert werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass nur eine Kombination mehrerer Maßnahmen – Früherkennung, Monitoring, Hygiene, Bewirtschaftungsauflagen und konsequentes Zonenmanagement – wirksam ist. Eine verzögerte Meldung erhöht das Risiko einer dauerhaften Etablierung erheblich. Etablierte Populationen sind nach bisherigen Erfahrungen kaum zu tilgen, wie Beispiele aus Italien und der Schweiz zeigen. Deshalb gilt: Der Zeitfaktor ist entscheidend – je früher ein Fund gemeldet wird, desto größer die Chance auf erfolgreiche Eindämmung.

Behörde

Zuständigkeit

Ministerium (MWVLW)

  • Strategische Steuerung

  • Abstimmung mit Bund & EU

  • Fachaufsicht

ADD - Pflanzenschutzbehörde

  • Allgemeinverfügung

  • Maßnahmen

  • Rechtlich zuständig in RLP

Dienstleistungszentren

  • Diagnostik, Beratung und Monitoring

  • Schnittstelle Praxis – Verwaltung

  • Erste Anlaufstelle

Praxis/Betriebe/Öffentlichkeit

  • Melden Verdacht anhand von Käfern, Fraß und Larven

* Bund (JKI): Referenzlaborfachliche Unterstützung und EU-Meldung (EUROPHYT)

 

Bekämpfung des Japankäfers . Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

⇒ Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird darum gebeten, ihn einzufangen, aufzubewahren und zu fotografieren. Das Foto sollte dann unter Angabe des Fundortes an Japankaefer@add.rlp.de gesendet werden.