Rebenpflanzgutproduktion in Rheinland-Pfalz
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung. Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe.
Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr Umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter.
In den Zuständigkeitsbereich der rheinland-pfälzischen Anerkennungsstelle fällt der Großteil der deutschen Rebenpflanzgutproduktion. Eine bundesweite Übersicht hierzu veröffentlicht alljährlich das Bundessortenamt mit seinen Statistiken zur Rebenpflanzguterzeugung: https://www.bundessortenamt.de/bsa/saatgut/statistiken-saatguterzeugung
Der Verband Deutscher Rebenpflanzguterzeuger e.V., ein bundesweiter Zusammenschluss der deutschen Rebenpflanzguterzeuger, hat auf seiner Homepage weitere Informationen eingestellt: http://www.rebenpflanzguterzeuger.de/Startseite/
Antragsformulare ...
... zur Anmeldung eines Mutterrebenbestandes:
... für die Anmeldung von Edelreisruten und Unterlagsreben zur Beschaffenheitsprüfung:
... zur Anmeldung eines Pfropfrebenbestandes:
Probeentnahmeprotokoll der amtlichen Prüfung gemäß § 4 der Rebenpflanzgut-VO vom 04. Juli 2006:
Liste der amtlich zugelassenen Personen zur Probenahme für die Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach der Rebenpflanzgutverordnung:
Zugelassene Labore für die Virustestung bei Rebenpflanzgut:
Richtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach Nr. 2 der Anlage 1 zur RebenpflanzgutVO:
Informationen zum Datenschutz:
Mitteilungsbroschüre
In dieser Broschüre finden Sie alle mit Erfolg feldbesichtigten Mutterrebenbestände in Rheinland-Pfalz. Sie dient als wertvolle Informationsquelle für alle Rebenpflanzguterzeuger. Beachten Sie bitte dass nur die Vermehrungsanlagen aufgeführt sind, für die uns eine Einverständniserklärung des Vermehrungsbetriebes vorliegt.