Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.
Für Betriebe wird damit transparent, welche Qualifikationen Bewerber/innen aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.
Neue Zuständigkeit ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Bereich der „grünen Berufe“. Auf Grundlage einer länderübergreifenden Vereinbarung ist dann die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gem. § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von BQFG.
1. Was bedeutet das für Sie?
Laufende Verfahren: Anträge, die vor dem 1. Januar 2025 gestellt wurden, werden weiterhin von der zuständigen Sachbearbeitung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bearbeitet.
Kontakt:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Referat 12 - Bildung
Matthias Backes
Telefon: 0671 793-125
E-Mail: matthias.backes@lwk-rlp.de
Neue Anträge:
Alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden, sind direkt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
2. Informationen, Kontakt und Antragsunterlagen?
Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Sollten Sie Fragen zur neuen Zuständigkeit bzw. den sonstigen Rahmenbedingungen haben oder Hilfe beim Antragsprozess benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Ansprechpartner
Matthias Backes
Telefon 0671 793 125
E-Mail: matthias.backes(at)lwk-rlp.de
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Referat Bildung
Burgenlandstr. 7
55543 Bad Kreuznach