Förderfähig sind Geräte, die
- nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und zurück in den Tank führen,
- die Abdrift gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten um mindestens 90 Prozent reduzieren, ohne die Wirksamkeit der Anwendung zu beeinträchtigen, und
- zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung über eine Anerkennungsprüfung oder eine ENTAM-Prüfung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) verfügen.
Unsere Expertise für eine erfolgreiche Antragsstellung
Die Fördervoraussetzungen sind technisch anspruchsvoll und an klare formale Kriterien gebunden. Unsere fachkundige Beratung unterstützt Betriebe dabei,
- die Förderfähigkeit geplanter Investitionen zu klären,
- Antragsunterlagen korrekt und vollständig zu erstellen und
- typische Fehler im Bewilligungsverfahren zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot für die nachhaltige Weiterentwicklung Ihres Betriebs. Wir beraten Sie kompetent und praxisnah von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Antragstellung.