| Betriebswirtschaft

Rentenbank legt Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung auf

Antragsberechtigt sind Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dazu zählen Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.
Schriftzug der Rentenbank

Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Betrieb muss gegenüber der Rentenbank kein Liquiditätsbedarf nachgewiesen oder belegt werden. Höhere Darlehensbeträge sind möglich, sie werden nach der jeweils bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 3 Jahre.

 

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