Neues Weinbezeichnungsrecht - Änderungen ab Jahrgang 2026
Zum Erntejahrgang 2026 läuft die Übergangsfrist des neuen Weinbezeichnungsrechts aus. In den Beiträgen von Matthias Dempfle (Deutscher Weinbauverband e.V.) und DLR Rheinpfalz wird das System noch einmal genauer beleuchtet.
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Mit dem Erntejahrgang 2026 greift nach Ablauf der Übergangsphase erstmals verpflichtend das neue Weinbezeichnungsrecht, das im Jahr 2021 in der Weinverordnung eingeführt wurde. Nach Ende der Übergangsfrist rückt die Herkunft des Weines stärker in den Fokus.
Ein zentrales Element der Neuausrichtung ist der Wegfall der Leitgemeinderegelung. Bei der Etikettierung ist künftig grundsätzlich die Gemeinde anzugeben, in der der jeweilige Weinberg belegen ist (auch im Rahmen der 85:15‑Verschnittregelung).
Zur Unterstützung der erzeugenden Betriebe stehen flurstücksbezogene Informationen zur Verfügung. Diese können sowohl der Weinbaukartei, dem WeinInformationsportal, als auch dem Geoportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz entnommen werden …