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Online-Seminar
Neuer Termin für Fachkenntnisschulung nach §4 LMHV in 2026
Diese gesetzlich vorgeschriebene Schulung müssen alle Personen absolvieren, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, vor- und zubereiten oder in Verkehr bringen und über keine Berufsausbildung in einem Lebensmittel verarbeitenden Beruf verfügen.
© LWK RLP

Für alle in der Lebensmittelbranche tätigen Personen muss die Fachkenntnisschulung nach §4 LMHV vor Arbeitsbeginn erfolgreich absolviert werden. Diese Schulung beinhaltet neben den Grundlagen des Lebensmittelrechts auch weitere Anforderungen und klärt über Gefahren auf.
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