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Fachkenntnisschulung Lebensmittelhygiene nach §4 LMHV

Diese Schulung ist für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, zubereiten oder in Verkehr bringen und über keine Berufsausbildung in einem Lebensmittel verarbeitenden Beruf verfügen. Für alle in diesem Bereich tätigen Personen muss sie vor Arbeitsbeginn erfolgreich absolviert werden.
Fleisch welches in Papier verpackt wird

Inhalte:

  • Grundlagen des Lebensmittelrechtes
  • Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln, Gefahren im Lebensmittelbereich (Beispiele aus der Praxis)
  • Hygienische Anforderungen: Produkt-, Prozess-, Personal- und Betriebshygiene
  • Eigenkontrollen und Krisenmanagement (Beispiele aus der Praxis)
  • Folgebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt.

Das Seminar wird als Webseminar über Teams organisiert. Die Teilnehmer erhalten kurz zuvor den Einladungslink.

Nachbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Fachkenntnisschulung wird mit einer Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kombiniert. Die Teilnahme wird Ihnen bescheinigt.

Referent/-in:

  • Rike Detjen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Gudrun Göppert, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Online-Termin/Uhrzeit: 02.06.26 von 09:30 bis 16:15 Uhr

Anmeldeschluss: 14 Tage vor Seminartermin 

Seminargebühr: 150 € p. P. 

Teilnehmerzahl: mind. 15, max. 18 Teilnehmer

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Interesse planen wir weitere Termine.

Ansprechpartner/-in:

  • Organisatorisch: Anne Buchmann (Tel.: 0671/793-155)
  • Fachlich: Anne Bertram, Referat Erwerbskombinationen (Tel.: 0261/91593-228)

>>> Hier können Sie sich für das Seminar anmelden <<<

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