Unser Beratungsangebot - Überblick
In folgenden Themenbereichen unterstützen unsere Beratungsteams.
Aktuelles aus der Beratung
- | Online-Seminar
Online-Seminar: Straußwirtschaft, Gutsschänke, Bauern- oder Winzerhofcafé, Veranstaltungen mit kulinarischem Angebot – Rechtliche Grundlagen der Hofgastronomie verstehen und anwenden

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WeiterlesenSie möchten auf Ihrem Bauern- oder Winzerhof kulinarische Angebote schaffen? Dann ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Vorgaben der Hofgastronomie in Rheinland-Pfalz und erfahren, wie Sie diese bei der Entwicklung eines passenden Konzepts für Ihren Betrieb berücksichtigen können.

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- | Seminar in Alzey & Neustadt
Liquiditätsplanung im Weinbau – mit gezielter Liquiditätssteuerung die Handlungsfähigkeit erhalten

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WeiterlesenUm in herausfordernden Zeiten das Weingut sicher aufzustellen, ist es erforderlich eine Liquiditätsplanung zu erstellen, denn sie gibt einen Überblick über sämtliche Geldflüsse in Ihrem Betrieb und in der Familie. Sie wissen mit welchen Einnahmen und Ausgaben Sie kalkulieren müssen und können vorausschauend handeln.

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- | Erwerbskombinationen
EU beendet Online-Streitbeilegung – das müssen Betriebe jetzt auf ihrer Website ändern

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WeiterlesenAm 20. Juli 2025 stellt die EU ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung ein. Für Direktvermarkter und Gastgewerbe mit Webshop oder digitalem Bestellservice heißt das: Impressum, AGB, E-Mails und Marktplatztexte müssen überarbeitet werden.

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- | Erwerbskombinationen
Vorübergehende Gestattungen – Wer ist Antragssteller?
WeiterlesenDie Beantragung einer vorübergehenden Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) ist für viele Betriebe eine beliebte Möglichkeit, um aus besonderem Anlass eine Veranstaltung durchzuführen. Doch wer hat den Antrag zu stellen? Diese Frage aus der Beratung soll im Folgendem beantwortet werden.

- | Erwerbskombinationen
Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig

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WeiterlesenDas Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig sind.

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