Veröffentlichung der geänderten „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse"
Die von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) verabschiedete Änderung der „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse" ist am 11. November 2024 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Für viele Produktgruppen gibt es Leitsätze, die auch direktvermarktenden Betrieben Orientierung geben können.
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Die letzten Änderungen der „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse" wurden im Februar 2024 veröffentlicht, wobei u. a. die Beschreibung von Tomaten-, Oliven- und Artischockenerzeugnissen in die Leitsätze aufgenommen wurden. In den nun erfolgten zusätzlichen Änderungen liegt der Schwerpunkt auf der Beschreibung von Tomatenmark. Weitere formale Änderungen ergaben sich durch die Umstellung der Leitsätze auf ein barrierefreies Dokument.
Was sind überhaupt Leitsätze?
Leitsätze werden von der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. In den Leitsätzen sind allgemein verständliche Bezeichnungen für Produkte sowie Beschreibungen zu deren Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen aufgeführt. Die Beschreibungen in den Leitsätzen haben den Charakter von sogenannten objektivierten Sachverständigengutachten. Leitsätze sind zwar keine Rechtsvorschriften, werden jedoch von Herstellern, Handel und Lebensmittelüberwachung als Bewertungsgrundlage für Lebensmittel herangezogen. Hersteller können von den in den Leitsätzen beschriebenen Merkmalen abweichen, allerdings muss dies auf dem Etikett der Produkte ausreichend kenntlich gemacht werden.
Die geänderten „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse“ sind auf der Website der DLMBK (https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/) und über die Homepage des BMEL (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeGemueseerzeugnisse.html) abrufbar.
Die aktuellen Leitsätze von 21 Produktgruppen können unter https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/abgerufen werden.