Die EU-Weinbaukartei ist erstellt, um die Angaben über das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung zu erhalten. In der Betriebs- und Produktionskartei werden Angaben über die Struktur und die Erzeugung der einzelnen Betriebe, die Angaben der Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen einbezogen. Diese Daten werden jährlich über ausgegebene Meldeunterlagen aktualisiert und überprüft. Rodungen, die daraus entstandenen Ansprüche auf Wiederbepflanzung werden verwaltet. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen werden betriebsbezogen in der Weinbaukartei jährlich erfasst und verwaltet. Die flächenbezogenen Angaben, wie Rodung, Wieder- und Neubepflanzungen werden im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen der EU und des Landes in einer Vorortkontrolle überprüft. 
 

Im April stellt die Landwirtschaftskammer allen Winzern einen Auszug aus der EU-Weinbaukartei zu. Er dient als Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung und muss bis zum 31. Mai 2026 direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bzw. bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Wir empfehlen aber die Online-Abgabe im Weininformationsportal https://wip.lwk-rlp.de. Wegen der besonderen Bedeutung der EU-Weinbaukartei als Grundlage für die Weinvermarktung bitten wir die zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen, weitere Informationen zum Meldevorgang durch den unten stehenden Vordruck bekannt zu machen. Kosten für die Veröffentlichung können leider nicht übernommen werden. 

Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de).  
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Rebflächen-Meldung im Weininformationsportal - Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen >>>

Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung im WIP

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