Verhaltenskodex bei Alkoholwerbung – neue Leitlinien des Deutschen Werberats
Der Deutsche Werberat hat im Januar 2026 seinen Verhaltenskodex für Werbung mit alkoholhaltigen Getränken überarbeitet und ausdifferenziert.
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Unter dem Titel „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke + Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke“ hat der Deutsche Werberat im Januar dieses Jahres den neusten Verhaltenskodex hinsichtlich Werbung mit und für Alkohol herausgegeben.
Grundsätzlich soll die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Erzeugnisse so gestaltet werden, dass dadurch nicht der missbräuchliche Konsum gefördert oder verharmlost wird. Die Anerkennung und Befolgung dieser Verhaltensregeln müssen sich die Hersteller von alkoholhaltigen Getränken selbst auferlegen, da diese keinen gesetzlichen Charakter haben. Diese freiwillige Verpflichtung gilt zusätzlich zu den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Lebensmittelrechts (LFGB), des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV) und des Medienrechts (MStV).
Minderjährige in der Werbung
Alle Personen, die in der Bewerbung für Alkohol zu sehen sind, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und diesem Eindruck auch optisch entsprechen. Dies gilt auch für Personen im Hintergrund. Deshalb sollte gerade im öffentlichen Raum, z. B. bei Straßenfesten, besondere Vorsicht geboten sein, wenn solche „Schnappschüsse der Atmosphäre“ als Werbung genutzt werden sollen.
Die Bewerbung von alkoholhaltigen Getränken darf Kinder sowie Jugendliche weder zum Trinken alkoholhaltiger Getränke auffordern noch trinkende bzw. zum Trinken auffordernde Kinder sowie Jugendliche zeigen. Werbeaussagen, die darauf hinzielen, dass Alkohol bereits vor dem gesetzlich erlaubten Mindestalter konsumiert wurde, sind laut des Verhaltenskodex zu unterlassen.
Eine Bewerbung darf nicht in Medien erfolgen, deren überwiegende Zielgruppe Minderjährige sind. Insbesondere sollten Werbeangebote nicht von Influencern beworben werden, deren Content-Inhalte allgemein auch an Minderjährige gerichtet sind.
Umsetzung auf der eigenen Webseite
Um auf Nummer sicherzugehen, empfiehlt es sich, Bilder von der eigenen Familie mit minderjährigen Familienmitgliedern unter eigenen Reitern wie z. B. „Die Familie stellt sich vor“ oder „Über uns“ ohne die eigenen alkoholhaltigen Produkte zu zeigen. Ausnahmen gelten, wenn deutlich erkennbar Traubensaft beworben wird.
Die Leitlinien für Social Media gelten weiterhin und sollten Berücksichtigung finden. Der Deutsche Werberat schlägt folgenden Hinweistext für Social-Media-Kanäle vor: Dieser Kanal bewirbt alkoholhaltige Getränke und richtet sich an Erwachsene. Teilen Sie die Inhalte deshalb nicht mit Minderjährigen. Wir freuen uns über Interaktionen, werden aber alle Inhalte löschen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats in Einklang stehen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/alkoholhaltige-getraenke/