Nach 130 Jahren müssen wir wieder lernen mit dem Wolf zu leben
Mitgliederversammlung des Beratungsring Rindfleischerzeugung Kaiserslautern e.V. und des Rindermastkontrollringes
In gut besuchter Runde trafen sich die Mitglieder des Rindermastkontrollringes und des Beratungsring Rindfleischerzeugung sowie einige Nichtmitglieder Mitte April im Gasthaus Hirschen in Herschweiler-Pettersheim zur jährlichen Mitgliederversammlung.
Die sehr erfreuliche Entwicklung der R3 Bullenpreise ergab im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 einen durchschnittlichen Mehrerlös pro Kilogramm Schlachtgewicht (Euro/kg SG) von 1,74 Euro bei einem 400 kg Bullen immerhin ein Mehrerlös von knapp 700 Euro. Bei dem Vergleich der R3 Kuhpreise ergibt sich ein ähnliches Bild. Mit einem Mehrerlös von 1,74 Euro/kg SG erlöste die Kuh im Vergleich zu 2024 knapp über 600 Euro mehr als im Vorjahresschnitt. Bei den Färsen, deren Durchschnittsmehrerlös zum Vorjahr bei 1,72 Euro/kg lag, ergibt sich ein Mehrerlös von 550 Euro pro Schlachtfärse.
In den Bundesländern Nordrhein-Westfahlen und Bayern haben sich die Werte auf einem ähnlichen Niveau entwickelt. Leider hat sich aber die Entwicklung der Mastkosten erheblich erhöht, sodass der tatsächliche Mehrerlös deutlich zu reduzieren ist.
Die Entwicklung der Rinderzahlen zum Stichtag 3. November in Rheinland-Pfalz hat sich bei den sonstigen Kühen (also Mutterkühen) auf 35 413 Tiere eingependelt. Im Vergleich zu 2024 waren dies gerade mal 119 Tiere mehr, also eine marginale Veränderung.
Kaum ins Gewicht fällt auch die Erhöhung der Milchkühe in Rheinland-Pfalz, die mit 345 Tieren mehr gegenüber dem Vorjahr zu Buche schlägt. Die Entwicklung der Tierhaltung auf Bundesebene zur Novemberzählung hat sich gegenüber 2024 auch kaum verändert.
Lediglich 7 200 Milchkühe wurden gegenüber dem Vorjahr weniger gehalten, also knapp 4 Millionen Milchkühe. Bei den Mutterkühen wurden bundesweit 618 000 Tiere gehalten, also 2 330 weniger als im November 2024. Auch hier sind die Veränderungen kaum ins Gewicht gefallen.
Nach dem Bericht über die neu gegründete Viehvermarktungsgenossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar e.G. durch Gerhard Saar, übergab der Vorsitzende Ulrich Schläfer das Wort an die Gastreferentinnen Ina Brüggemeier und Marie-Luise Schmitt vom Koordinationszentrum Luchs und Wolf, kurz KLUWO genannt, in Trippstadt.
KLUWO regelt Artenschutz und Weidetierhaltung
Brüggemeier wies zunächst darauf hin, dass die Organisation KLUWO zur Unterstützung der Weidetierhalter da ist und zur Minimierung von Konflikten zwischen zwei Naturschutzzielen: der Weidetierhaltung und dem Artenschutz.
Das KLUWO sei keine politische Instanz, die Entscheidungen oder politische Richtungen festlegen könne.
Diese Aufgabe übernehme das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP (MKUEM) in Mainz, das die Koordination und Steuerung des KLUWO innehat. Die Mitarbeiter des KLUWO übernehmen Aufgaben der operativen Ebene, wie das Monitoring, den Herdenschutz und die Kommunikation mit den Bürgern vor Ort. Ausgangspunkt der Diskussion sei die natürliche Wiederansiedlung des Wolfes nach 130 Jahren Abwesenheit, in denen der Umgang mit großen Beutegreifern verloren gegangen ist und ein Herdenschutz nicht notwendig war.
Die Entwicklung in Rheinland-Pfalz:
• Im Jahr 2012 gab es den ersten Wolfsnachweis im Westerwald
• 2018: erstes Vorkommen im Westerwald: Feldkircher Wald / Stegskopf
• 2019 erstes Rudel mit Welpen im Westerwald.
Nachdem sich die ersten Wölfe in RLP angesiedelt haben, wird die Verpflichtung zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustands rechtlich bindend, aber durch politische Prozesse auf Bundes- und europäischer Ebene veränderbar. Daraufhin wird 2021 das KLUWO gegründet und ein angepasstes systematisches Monitoring zur Überprüfung der Managmentziele beschlossen. Nach und nach stellt sich die Weidetierhaltung als Hauptkonfliktfeld bei der Ansiedlung heraus. Durch das KLUWO werden Wolfsrisse begutachtet und Wolfsnachweise geführt. Es werden Schäden festgestellt, die dann durch die Landwirtschaftskammer RLP bewertet werden. Herdenschutz ist das Ziel Nummer 1 Vordringliches Ziel des KLUWO ist vor allem aber das Vorantreiben von Herdenschutzmaßnahmen und die Beratung und Information zur Förderung solcher Herdenschutzmaßnahmen. Hierzu soll die Verwaltungsvorschrift „Förderrichtlinie Herdenschutz“ des MKUEM beitragen. Sie unterstützt in Präventionsgebieten den Herdenschutz. Mit einer Förderquote von bis zu 80 bis 100 Prozent, können maximal 30 000 Euro/Jahr und Betrieb gefördert werden.
Was wird gefördert:
• Elektronetzzäune ( 90 bis 122cm Höhe)
• Fünf-Litzenzäune (120cm: mobil, semimobil, fest)
• Feste Erdung
• Weidezaungeräte und Zubehör
• Nachrüstung vorhandener E-Zäune
• Erwerb und Installation wolfsabweisender Einrichtungen wie Weidezaunalarm
• Ausrüstung Zaunbau/-unterhaltung (Freischneidetechnik).
Ansprechpartner für die Förderung ist das KLUWO. Beratung rund um das Thema Herdenschutz und Förderung ist unter 06131 / 884 268 180 erhältlich.
Der persönliche Kontakt sei wichtig, da die Förderung sehr betriebsindividuell ist. Das Monitoring registriert die Wolfsrisse Durch das Monitoring im Land werden regelmäßig Wolfsnachweise aufgelistet und in der Datenbank des KLUWO veröffentlicht. Wenn sich durch Daten des demografischen Monitorings oder durch Nutztierrisse Hinweise auf die Anwesenheit eines oder mehrerer standorttreuer Wölfe ergeben, entscheidet das MKUEM über die Ausweisung eines Präventionsgebiets. Ein Präventionsgebiet entspricht nicht einem Schutzgebiet, sondern einem erklärten möglichen Gebiet mit verstärktem Vorkommen von Wolfsnachweisen.
Die Präventionsgebiete sind als Förderkulissen zu sehen, die sich aus Gründen der Praktikabilität stark an Kreisgrenzen orientieren und nicht mit Natur- und Landschaftsräumen zu verwechseln sind.
Derzeit sind folgende Präventionsgebiete in Rheinland-Pfalz ausgewiesen:
• Seit Ende Mai 2018 Präventionsgebiet Westerwald,
• Seit September 2019 die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone,
• Seit November 2020 Präventionsgebiet Westeifel,
• Seit März 2021 Präventionsgebiet Taunus,
• Seit August 2023 Erweiterung des Präventionsgebiets Westerwald über den Rhein hinweg. Teile der Landkreise Ahrweiler und Mayen Koblenz liegen nun innerhalb des Präventionsgebiet Westerwald. Als neue Präventionsgebietsgrenze dient die Autobahn A61.
• Seit 22. November 2023 Präventionsgebiet Hunsrück, Grenzverlauf: Landesgrenze RLP mit Luxemburg und Saarland, Landstraße B420 bis Lauterecken, B270 bis Fischbach, B41 bis Kirn, L182 bis Büchenbeuren, L193 bis Enkirch dann die Mosel als Grenze zum Präventionsgebiet Eifel-West
• Seit 30. Oktober 2025 Präventionsgebiet Vorderpfalz, Grenzverlauf: Autobahn A61, A65 und der Rhein/Landesgrenze zu Baden-Württemberg
• Seit 15. Januar 2026 Erweiterung Präventionsgebiet Hunsrück, Grenzverlauf: „Nahe“ bis Bad Münster am Stein-Ebernburg, B48 bis zur A63 bei Winnweiler, A63 bis zur A6 bei Kaiserslautern, A6 bis zur Landesgrenze zum Saarland.
Gerhardt Henn, LWK, KL
