Die Landwirtschaft steht heute vor der Herausforderung, sowohl ökonomisch tragfähige Produktionsprozesse sicherzustellen als auch einen aktiven Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu leisten. In diesem Spannungsfeld bilden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ein zentrales politisches Instrument, das Landwirtinnen und Landwirte finanziell dabei unterstützt, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. In Deutschland werden diese Programme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, Förderperiode 2023 bis 2027) der Europäischen Union umgesetzt, wobei die konkrete Ausgestaltung auf Ebene der Bundesländer erfolgt. In Rheinland-Pfalz erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE („Entwicklung des ländlichen Raums“) bzw. dessen Nachfolgeregelungen.
Rheinland-Pfalz verfügt aufgrund seiner vielfältigen Kulturlandschaften und Agrarstrukturen – von Weinbau über Acker- und Grünlandregionen – über spezielle Anforderungen und entsprechend differenzierte Förderprogramme. 1
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind Teil der sogenannten Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Ergänzend steuern Bund und Länder nationale Mittel bei. Die Programme sind grundsätzlich freiwillig, basieren jedoch auf vertraglichen Verpflichtungen, die in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Sie sollen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die durch meist extensivere Bewirtschaftungsformen entstehen, ausgleichen. Dabei schließen Landwirte mehrjährige Verträge ab (5 Jahre), in denen sie sich verpflichten, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Im Gegenzug erhalten sie Zahlungen, die wirtschaftliche Nachteile weitestgehend kompensieren sollen. 2
Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein Antragsverfahren voraus. Nur während eines bestimmten Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen (https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Antragsunterlagen).
Die Ankündigung des Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Auch informieren die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) über die Antragstellung (https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt).
Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bei Zulassung des Antragstellers die Bewirtschaftungsverträge mit den Betrieben ab. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Eine Kombination von ausgewählten Agrarumweltmaßnahmen mit den Ökoregelungen der ersten Säule ist teilweise möglich.
Wesentliche Zielsetzungen der Argraumweltprogramme sind:
• Biodiversität erhalten und fördern (z. B. Blühstreifen, Extensivwiesen)
• Böden schützen (z. B. reduzierte Bodenbearbeitung, Erosionsschutz)
• Gewässerqualität verbessern (z. B. Verzicht auf bestimmte Düngemittel)
• Tierwohl erhöhen (z. B. Weidehaltung)
Ein Kernbereich der rheinland-pfälzischen Agrarumweltförderung umfasst extensive Bewirtschaftungsformen, wie z. B. extensive Grünlandnutzung (z.B. Begrenzung der Düngung, späte Mahdtermine oder reduzierte Beweidungsintensität) oder vielfältige Fruchtfolgen (z.B. Förderung mehrgliedriger Fruchtfolgen zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Reduktion von Pflanzenschutzmitteln). Ein weiterer Programmteil stellt die Förderung von Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau dar. Diese dienen der Förderung von Insekten, Vögeln und Kleinsäugern sowie zur Vernetzung von Lebensräumen.
Aufgrund des besonderen Stellenwertes des Weinbaus im Land, wurden hierzu eigene Programme entwickelt, wie z. B. Begrünungsmaßnahmen im Weinberg (z.B. dauerhafte oder zeitweise Begrünung zur Förderung der Bodenstabilität, der Humusbildung und der Artenvielfalt) oder reduzierte Bodenbearbeitung (Minimierung des Erosionsrisikos im Steillagenweinbau).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt traditioneller Kulturlandschaften wie z.B. der Pflege von Streuobstwiesen, die typische Elemente der rheinland-pfälzischen Kulturlandschaft darstellen. Weiterhin fördert das Land die Umstellung auf ökologischen Landbau sowie die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise.
Trotz ihrer Bedeutung stehen die Programme vor mehreren Herausforderungen. Ein zentrales Problem ist der Klimawandel, der zu veränderten Umweltbedingungen führt, so dass Maßnahmen wie späte Mahdtermine oder eingeschränkte Beweidungszyklen neu bewertet werden müssen. Zukünftig wird es darauf ankommen, Programme stärker zielorientiert, praxisnah und flexibel zu gestalten, hierzu wurden in Rheinland-Pfalz drei Modelkooperationen im Westerwald, Ahrweiler und im Donnersbergkreis gegründet. In den Niederlanden ist dieses System bereits seit 2016 etabliert. Die Kooperativen fungieren als Vermittler zwischen Behörden und Landwirten, die regional angepasste Maßnahmen umsetzen. Ziel ist eine Verbesserung der ökologischen Wirksamkeit, eine höhere Flexibilität und geringere Umsetzungskosten. In den rheinland-pfälzischen Modellregionen werden auch neue AUKM getestet, beispielsweise Erosions-Schutzstreifen, Vernetzungsstrukturen oder Extensiv-Getreide mit minimaler N-Düngung. Im vergangenen Jahr erhielt der Verein „Donnersberger Landwirte für Naturschutz e.V.“, als Träger der Modell-Kooperative die Auszeichnung „Klimahelden“ des Landkreises Donnersberg.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bieten eine Möglichkeit die Biodiversität der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu fördern und ökologische Leistungen zu honorieren. Durch ihre vielfältigen Maßnahmen leisten sie wichtige Beiträge zu Biodiversitätsschutz, Klimaschutz und Landschaftspflege. Gleichzeitig ermöglichen sie es landwirtschaftlichen Betrieben, Maßnahmen ökonomisch tragfähig umzusetzen. Um ihre Wirksamkeit langfristig zu sichern, müssen die Programme stetig weiterentwickelt und an sich ändernde klimatische und agrarstrukturelle Bedingungen angepasst werden. Insgesamt bleiben sie ein wichtiger Baustein für das Zusammenwirken von Landwirtschaft und Naturschutz in Rheinland-Pfalz.
Alexandra Thömmes, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz
1https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Allgemein/EULLa-GAP-2023-2027