| Ausnahmegenehmigung

Fahrverbot aufgehoben während Erntezeit

Vor Beginn der Ernte- und Lesezeit weist der Landesbetrieb Mobilität auf die aktuell erteilten Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen hin.
Mähdrescher im Einsatz auf der Fläche.

Mit Schreiben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2025 wurde für das Land Rheinland-Pfalz die allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 StVO für das Jahr 2025 erteilt. Diese Regelungen betreffen:

  • die Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 2. Juli bis 10. September 2025,
  • die Maisernte und die Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost in der Zeit vom 20. August bis 12. November 2025,
  • die sonstige Ölsaaternte in der Zeit vom 6. August bis 17. September 2025.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ferienreiseverordnung hiervon unberührt bleibt.

Quelle: MWVLW RLP

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Pflanzen, Weinbau

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