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Erwerbskombinationen
Erinnerung: Pflicht zur Meldung von Registrierkassen – Frist zum 31. Juli beachten
Wer seine TSE-zertifizierte Registrierkasse noch nicht über „Mein ELSTER“ elektronisch an das Finanzamt gemeldet hat, hat hierfür nur noch bis zum 31. Juli Zeit.
© LWK RLP

Aufgrund der zum Jahresbeginn eingerichteten elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten an die Finanzämter ist die Meldung aller vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Registrierkassen bis zum 31. Juli 2025 verpflichtend. Für Registrierkassen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung innerhalb der Frist eines Monats nach Anschaffung.
Ausführlichere Informationen sind im folgenden Beitrag zu finden: https://www.lwk-rlp.de/service/presse/detail/pflicht-zur-meldung-von-registrierkassen-ab-2025