Das Bodenschätzungsgesetz trat am 16. Oktober 1934 in Kraft. Die Bodenschätzung kennzeichnet die landwirtschaftlich nutzbaren Böden nach ihrer Beschaffenheit (Bestandsaufnahme) und stellt deren Ertragsfähigkeit fest. Hierbei werden nur die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenaufbau bis 1 Meter unter Flur, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse) berücksichtigt und nach dem Acker- bzw. Grünlandschätzungsrahmen bewertet. Die Ergebnisse sind kartenmäßig erfasst und liegen flächendeckend für Deutschland vor. Ziele der Bodenschätzung sind eine einheitliche steuerliche Bewertung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie eine planvolle Gestaltung der Bodennutzung. Die Novellierung des Bodenschätzungsgesetzes erfolgte 2007.
Für die zu schätzenden Bodenflächen werden Wertzahlen ausgewiesen, die das Verhältnis der Ertragsfähigkeit der geschätzten zur ertragsfähigsten Bodenfläche mit der Wertzahl 100 bei Ackerstandorten bzw. 88 bei Grünland ausdrücken. Für das Ackerland erfolgt das durch die Bodenzahl und Ackerzahl, für Grünland mit Hilfe der Grünlandgrundzahl und Grünlandzahl.
Die Bodenzahlen für Acker verdeutlichen die durch Bodenbeschaffenheit (Bodenarten, geologische Herkunft, Zustandsstufen) bedingten Ertragsunterschiede. Die Ackerzahlen werden durch Zu- oder Abschläge von der Bodenzahl nach dem Einfluss von Klima, Geländegestaltung u.a. auf die Ertragsbedingungen ausgewiesen. Die Grünlandgrundzahl wird nach den Kriterien Bodenart, Zustandsstufe (Bodenstufe), Klima-und Wasserstufe festgelegt und letztlich wird durch Zu- oder Abschläge die Grünlandzahl ermittelt.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung wurden damals Vergleichsbetriebe in den Kreisen und Ländern als Referenzstandorte (Bewertungsstützpunkte) festgelegt. Von diesen Betrieben, denen eine Beispiels- und Maßstabsfunktion zukam, leitete sich die Bewertungszahl der Einheitsbewertung aller anderen Betriebe ab.
Bodenzahl
Je nach Bodenart, Zustandsstufe und Entstehungsart erhalten die Böden im Ackerschätzungsrahmen bestimmte Wertzahlen (Bodenzahlen) mit mehr oder weniger großen Spannen. Diese Bodenzahlen sind Verhältniszahlen; sie bringen die Reinertragsunterschiede zum Ausdruck, die unter sonst gleichen Verhältnissen bei gemeinüblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung allein durch die Bodenbeschaffenheit bedingt sind. Der beste Boden erhält die Bodenzahl 100.
Als Bezugsgrößen bei der Aufstellung des Schätzungsrahmens wurden die folgenden Klima- und Geländeverhältnisse sowie betriebswirtschaftlichen Bedingungen festgelegt:
8 °C mittlere Jahrestemperatur, 600 mm Jahresniederschlag, ebene bis schwach geneigte Lage, annähernd optimaler Grundwasserstand und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse mittelbäuerlicher Betriebe Mitteldeutschlands.
Ackerzahl
Durch Zu- oder Abschläge bei günstigeren oder weniger günstigen natürlichen Ertragsbedingungen, wie Klima, Geländegestaltung und anderem, ergibt sich die Ackerzahl. Die Ackerzahl ist somit Maßstab für die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens am jeweiligen Standort. Die Höhe der Zu- und Abschläge ist auch abhängig von der Bodenart. So wirken sich starke Niederschläge auf schwere Böden negativ, auf leichtere Böden eher positiv aus.
Grundlage der Erfassung stellt das “ Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG)“ dar.
Jochen Cornelius, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz