| Tierische Erzeugung

Ausschuss Tierische Produktion berät über aktuelle Vogelgrippesituation.

Die Viruserkrankung EHD und Änderungen in der Wiederkäuerfütterung

Der Ausschuss Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer kam unter dem Vorsitz von Stefan Fiedler zu einer wichtigen Sitzung zusammen, die sich unter anderem mit der aktuellen Situation der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz, der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (=EHD), den neuen GfE-Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen und der Entwicklung der Pferdezucht in Rheinland-Pfalz beschäftigte.   

Per Videoschalte präsentierte Dr. Christina Hirsch von CEVA Tiergesundheit einige Fakten zur Viruserkrankung EHD (=epizootische Hämorrhagische Krankheit). Die EHD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie D & E, dh es findet bei Erregernachweis keine Tötung der positiven Tiere, aber auch keine Entschädigung statt. Die Symptome der Erkrankung sind klinisch kaum von den Symptomen der Blauzunge zu unterscheiden. Es gibt sieben verschiedene Serotypen von EHD und die Übertragung wird, wie bei BTV, durch Mücken verursacht. Ein Nachweis über eine aktuelle EHD-Erkrankung ist nur durch einen PCR-Test möglich. Die beste Prävention vor einer EHD Erkrankung sei laut Fr. Dr. Hirsch die Impfung (aktuell gegen Serotyp 8). Diese soll zweimal im 3 Wochen-Rhythmus und danach alle 6 Monate erfolgen und alle Rinder ab einem Alter von 2 Monaten können geimpft werden. Einige Ausschussmitglieder plädierten für eine Impfpflicht, um Herdenimmunität zu erhalten, zur schnelleren Eindämmung der Seuche, auch wenn dies mit hohen Kosten und Aufwand verbunden sei. Daraufhin spricht sich der komplette Ausschuss Tierische Produktion mehrheitlich für eine Impfpflicht aus und möchte diese Thematik weiter vorantreiben. 

Des Weiteren wurde das Thema aktuelles Geschehen zur Vogelgrippe (=Aviären Influenza) behandelt. Die Anordnung der Aufstallpflicht der Geflügelbestände erfolgt auf Landkreisebene, am Tage der Sitzung bestand Aufstallpflicht in vier Landkreisen, aber weitere Landkreise werden zeitnah folgen. Im Seuchenfall stelle die Wiederbeschaffung der Tiere das größte Problem dar, weil zu wenig Geflügel vorhanden ist, als, dass Tiere zugekauft werden könnten. Außerdem entstand eine kurze Diskussion zur Vermarktungsnorm, da die Handhabung hier seitens der Geflügelhalter sehr kritisch gesehen wird. Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen ihre Produkte auch bei Aufstallpflicht als BIO-Standard vermarkten, wohingegen konventionell wirtschaftende Betriebe, die Freilandhaltung haben, bei Aufstallpflicht ihre Produkte nur noch als Bodenhaltung vermarkten dürfen, was zu Einnahmeeinbußen der Betriebe führt. 

 

Dr. Thomas Priesmann vom DLR Eifel stellte das neue Berechnungssystem für die Energie- und Proteinversorgung in der Wiederkäuerfütterung vor. Er erläuterte wie sich die neuen Parameter berechnen und welche Änderungen dies in der Rationsgestaltung mit sich bringt. 

In der Berechnung der Energieversorgung von Milchkühen gibt es im neuen System den Parameter NEL (=Netto-Energie-Laktation) nicht mehr, dieser wird abgelöst von der Größe ME (=metabolische Energie). Somit wird in der Energieberechnung nicht mehr zwischen laktierender Milchkuh und zB Mastbullen unterschieden und die Energieberechnung ist für alle Wiederkäuer gleich. Zusätzlich wird der neue Parameter Futteraufnahmeniveau (=FAN) in die Rationsberechnung mit einbezogen. Bei der Proteinversorgung setzt das neue System auf internationale Begrifflichkeiten, dabei steht „sid“ für „small intestinal digestible“ also dünndarmverdauliche(s) Protein (=P) bzw. Aminosäuren (=AA). Diese neuen Parameter sidP und sidAA lösen die „alten“ Kenngrößen Rohprotein (=XP), nutzbares Rohprotein (=nXP) sowie die ruminale Stickstoffbilanz (=RNB) ab. Die Begründung hierfür ist, dass Wiederkäuer einen Bedarf an essentiellen Aminosäuren haben, der Absorption aus dem Dünndarm gedeckt werden muss. 

 

Im Rahmen der Ausschusssitzung stellte Hans-Willy Kusserow, der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Pferdehalter und- züchter betreut und berät, sehr eindrücklich dar wie sich die Pferdezucht im hiesigen Bundesland in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt hat. Herr Kusserow stellt anhand von Bestands- und Tierzahlen dar, dass sich die Rahmenbedingungen in der Pferdezucht (bzw. sogar allg. in der Tierzucht) und deren Aufgabenstellung grundlegend geändert haben. Der Staat habe sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise aus der operativen Tierzucht herausgezogen und ein hohes Maß an Verantwortlichkeiten hin zu privaten Organisationen verschoben. Der Staat konzentriere sich heute stärker auf die Schaffung von Rahmenbedingungen, Förderprogrammen für den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl und die Erhaltung seltener Rassen als Genpool und Kulturgut. Die Aufgaben des Pferdes haben sich weg von der Landwirtschaft hin in den privaten Bereich als Partner in Sport, Breitensport und Freizeitgestaltung entwickelt. Die deutsche Zuchtverbandslandschaft hat sich bereits stark verändert und werde sich auch weiterhin verändern.

 

An diesem Sitzungstag wurde außerdem über den aktuellen Stand der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz berichtet. Alle notwendigen Satzungsänderungen für einen Zusammenschluss des Zweckverbandes Südwest mit dem Zweckverband Neckar-Franken wurden beschlossen, sodass die Tierkörperbeseitigung zum 01.01.2026 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland rekommunalisiert ist. Sobald ein offizielles Schreiben zum Zusammenschluss vorliegt wird dies veröffentlicht und auch allen Verbänden zugehen. An den notwendigen Gesetzesänderungen zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) wird derzeit noch gearbeitet. Ein Staatsvertrag zur Tierkörperbeseitigung zwischen Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg besteht. 

Nadine Hemmes, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

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