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Anmelden zu Ehrungen für langjährige Betriebszugehörigkeit

Noch bis 31. März 2026 könne Betriebe ihre langjährigen Mitarbeitenden zur Ehrung bei der Landwirtschaftskammer anmelden.
Langjährige Mitarbeitende in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und in Baumschulen können eine Ehrung der Landwirtschaftskammer erhalten: Die Betriebe können Meldungen bis 31. März 2026 einreichen.

Auch 2026 ehrt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, dem Weinbau, dem Gartenbau und Baumschulen.
Voraussetzung ist, dass Beiträge zur Landwirtschaftskammer bezahlt und zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Arbeitnehmer Sozialabgaben entrichtet werden. Einen entsprechenden Antrag kann nur der Betrieb stellen. 
Anträge zum Herunterladen sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zum Download, oder sind erhältlich bei Rainer Göhl, Telefon 06321-917 76 48, E-Mail: rainer.goehl@lwk-rlp.de. 

Für eine Ehrung im Jahr 2026 müssen die Anträge bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden.
 

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