Bauberater der LWK unterstützen bei den erforderlichen Gutachten und der Antragstellung - Die Leistungen der Landwirtschaftskammer sind in diesem Zuge, genau wie die Schäden selbst förderfähig! Die Frist zur Beantragung dieser Unterstützung, die zunächst bis zum 30.06.2023 angesetzt war, wurde in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe bis zum 31.12.2024 verlängert.