deshalb gilt:
- Lesen Sie Ihren Bescheid und die Anlagen aufmerksam!
- Beachten Sie die genannten Fristen sowie die Vorschriften und Nebenbestimmungen!
Falls noch nicht geschehen, tätigen Sie nun im nächsten Schritt Ihre Investition. Bevor Sie entsprechende Aufträge vergeben, sollten Sie unbedingt noch einmal Ihre Vergleichsangebote kontrollieren und die Vorschriften zur Angebotseinholung und Vergabe beachten.
Sobald Ihre Maßnahme abgeschlossen ist, können die bewilligten Fördermittel abgerufen werden. Hierfür ist der Bewilligungsstelle ein „Zahlungsantrag“ vorzulegen.
Um der Bewilligungsstelle mitzuteilen, dass Ihr Gesamtprojekt abgeschlossen wurde, ist im letzten Schritt die Vorlage eines „Schlussverwendungsnachweises“ nötig.
Je nach Maßnahmenumfang, Förderprogramm und zeitlichem Ablauf können Zahlantrag und Schlussverwendungsnachweis ggf. auch zusammen eingereicht werden.
Sie haben bereits bei der Förderantragstellung von unserer Beratung profitiert und möchten auch bei Ihrem Zahlantrag Unterstützung erhalten?