Entscheidende Schritte sind dabei eine ehrliche Planung, und wo nötig auch eine offene Kommunikation. Beim Gespräch mit dem Landhändler sollten auch die Zahlungstermine für Getreideabrechnungen in jedem Fall thematisiert werden. Liefer- und Abrechnungstermine müssen dabei nicht zwingend als Ex-Ernte Termin vereinbart sein, die Konditionen können schon vor der Ernte auf Basis späterer Lieferungen (z.B. Oktober) festgehaltem werden. Das macht die Liquidität planbarer, zur eigenen Übersicht und ggf. auch gegenüber der Hausbank.
Ein „Erntedarlehen“ ist deutlich günstiger als die Überziehung des Kontokorrent-Rahmens bei der Bank. Ist das Konto bereits über den vereinbarten Rahmen belastet, ist die Ausgangslage für eine solche Liquiditätshilfe ungleich schlechter. Erntedarlehen haben i.d.R. eine Laufzeit von 3-9 Monaten. Falls der Vergleich der Konditionen (Ex-Ernte zu späterer Lieferung) also zu Gunsten des Oktober/November Verkaufs ausgeht, ist die Laufzeit kein Hinderungsgrund, sondern Teil der Kostenrechnung.
Ist das laufende Konto dauerhaft (länger als 12 Monate am Stück) im Soll, hat es längst den Charakter einer mittelfristigen Finanzierung angenommen – und zwar einer teuren. Dann sollte ohnehin die Finanzierung des Betriebes überarbeitet werden.
Grundsätzlich ist die Laufzeit einer Finanzierung an der Nutzungsdauer des Gegenstandes fest zu machen. Dementsprechend sollte ein Erntedarlehen auch nur für die Liquidität bis zur Ernteabrechnung genutzt werden; zur Finanzierung von Anlagevermögen ist das Instrument nicht gedacht. Nach Lehrbuch ist die Liquidität die Fähigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und fristgerecht nachzukommen. Ein Erntedarlehen kann ein wertvolles Instrument sein, dies zu sichern und das laufende Konto zu entlasten.