| Urteil

OVG Koblenz: Erträge aus PV-Anlagen dürfen keine IHK-Beiträge auslösen

Der BWV Rheinland-Nassau e.V gewann ein Musterverfahren, in dem das OVG Koblenz der Beitragspflicht von Landwirten für PV-Anlagen eine Absage erteilte.
Erträge aus PV-Anlagen von Haupterwerbsbetrieben sind von der IHK-Beitragspflicht ausgenommen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass für Erträge durch PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden keine IHK-Beitragspflicht entsteht. Der Streit um die automatische Mitgliedschaft schwelte seit Jahren und scheint jetzt entschieden – zugunsten der Landwirte. Wer hobbymäßig beispielsweise Land- oder Forstwirtschaft betreibt, kann von dieser Regelung allerdings nicht profitieren: Der Gesetzgeber hat hier lediglich den Haupterwerb im Blick.
Die vollständige Pressemitteilung des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau e.V. lesen Sie hier.
 

Teilen

Zurück