Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass für Erträge durch PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden keine IHK-Beitragspflicht entsteht. Der Streit um die automatische Mitgliedschaft schwelte seit Jahren und scheint jetzt entschieden – zugunsten der Landwirte. Wer hobbymäßig beispielsweise Land- oder Forstwirtschaft betreibt, kann von dieser Regelung allerdings nicht profitieren: Der Gesetzgeber hat hier lediglich den Haupterwerb im Blick.
Die vollständige Pressemitteilung des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau e.V. lesen Sie hier.
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Urteil