Letzte Gelegenheit: Antrag für Aufbauhilfen noch bis 30. Juni 2026
Noch ein Jahr Zeit: jetzt Fluthilfe beantragen! Landwirte und Winzer, die von der Flutkatastrophe 2021 betroffen sind, können noch 1 Jahr lang bis zum 30. Juni 2026 Fördermittel für den Wiederaufbau beantragen. Die Zeit wird knapp – handeln Sie jetzt! Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Gutachten, Dokumentationen und Antragstellung. Unsere Leistungen sind förderfähig. Kontaktieren Sie uns - gemeinsam bringen wir Ihren Betrieb wieder auf Kurs!
© Klaus Beu, privat

Flutgeschädigte landwirtschaftliche Betriebe und Winzer haben noch genau ein Jahr Zeit, um einen Antrag auf staatliche Aufbauhilfe zu stellen. Auch wenn die Katastrophe schon einige Jahre zurückliegt – viele Betriebe kämpfen weiterhin mit den Folgen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich Unterstützung zu sichern und den Wiederaufbau strukturiert anzugehen.
Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen dabei nach wie vor kompetent zur Seite – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Antragstellung, inklusive Gutachtenerstellung und baulicher Beratung.
Die Flut wirkt nach – der Wiederaufbau braucht Zeit
Die dramatischen Auswirkungen der Flut im Juli 2021 prägen das Ahrtal und Teile der Eifel bis heute. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist die Rückkehr in einen geregelten Arbeitsalltag auch nach Jahren noch nicht möglich. Gebäude, Maschinen, Vorräte – vieles wurde zerstört oder unbrauchbar.
Die gute Nachricht: Noch bis zum 30. Juni 2026 können Betroffene Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds beantragen – aber das Zeitfenster schließt sich nun spürbar.
Gemeinsam zur Förderung – wir helfen dabei!
Damit die Gelder fließen, braucht es einen strukturierten Antrag und eine schlüssige Dokumentation der Schäden – genau hier setzen wir als Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung der erforderlichen Gutachten, bewerten auch nachträglich entdeckte Schäden und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess.
Übrigens: Unsere Leistungen sind selbst förderfähig – Sie tragen die Kosten nicht allein.
Warten Sie nicht länger – jetzt handeln!
Die Zeit bis Juni 2026 mag lang erscheinen, doch die Antragsstellung und die notwendigen Nachweise erfordern Vorlauf. Viele Vorhaben stocken wegen Personalengpässen, Planungsaufwand oder Genehmigungsfragen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit jetzt sinnvoll, um Ihre Förderung zu sichern und den Wiederaufbau Ihres Betriebs auf den Weg zu bringen.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich!
Ob erste Fragen zur Förderfähigkeit oder konkrete Planungen: Ein Anruf genügt, und wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – gemeinsam bringen wir Ihren Betrieb wieder auf festen Boden.
Ansprechpartner: Bauberatung Landwirtschaftskammer RLP, Mark Tullius, Dipl. Ing. FH - mark.tullius(at)lwk-rlp.de oder 0671 / 793-314
Alle weiteren Informationen und den Kontakt der Bauberatung finden sie unter: https://www.lwk-rlp.de/beratung/bau-technik