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Kostenloser Bundeslebensmittelschlüssel 4.0 steht Betrieben zur Verfügung

Der Bundeslebensmittelschlüssel bildet für viele Direktvermarkter die Datengrundlage für die Nährwertkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel. Nun wurde er aktualisiert und steht allen Nutzern mit über 7.100 eingetragenen Lebensmitteln lizenz- und kostenfrei zur Verfügung.

Der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) ist Deutschlands zentrale Nährstoffdatenbank und ein wichtiges Standardinstrument für Ernährungsforschung und Nährwertkennzeichnung. Er ist allgemein anerkannt und liefert die Grundlage für die Auswertung von Verzehrsstudien sowie für Ernährungsberatung und -planung.

 

Die Version BLS 4.0 umfasst rund 7.140 Lebensmittel. Die Daten basieren auf qualitätsgesicherten Analysen des Max Rubner-Instituts und dokumentieren erstmals die Herkunft jedes einzelnen Wertes.

 

Die Auswahl der Lebensmittel erfolgt datenbasiert durch Verzehrsstudien sowie Markt- und Produktrecherchen. Dadurch enthält der BLS sowohl traditionelle Lebensmittel (z.B. Getreidemehle, Fleisch, Gemüse) als auch neue Produktgruppen wie Pflanzendrinks oder das Pseudogetreide Quinoa. 

 

Neu ist, dass der BLS 4.0 vollständig kostenfrei und ohne Lizenzbarrieren für Forschung, Beratung, Lehre, Softwareentwicklung und Industrie sowie auch für Direktvermarkter nutzbar ist und somit als anerkannte Grundlage für die Nährwertkennzeichnung ohne Einschränkungen eingesetzt werden kann.

 

Ausnahmen für Direktvermarkter bei der Nährwertkennzeichnung

 

Entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine Nährwertdeklaration für vorverpackte Lebensmittel erforderlich. Nicht vorverpackte oder lediglich auf Wunsch des Käufers am Verkaufsort verpackte Lebensmittel sowie im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel sind gemäß Artikel 44 LMIV von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

 

Für Direktvermarkter greift eine Ausnahme: Entsprechend Artikel 16 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang V Nr. 19 LMIV sind „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen“. 

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.blsdb.de/ 

#Themen

EK, DV, Gastro

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