GEMA TV-Tarife für gastronomische Betriebe geändert
Die GEMA hat ihre TV-Tarife angepasst und die Art der Abrechnung geändert. So werden nun Fernsehgeräte nach neuen Größenordnungen eingestuft. Rückwirkend können gastronomische Betriebe so Guthaben erhalten.
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Wenn ein gastronomischer Betrieb eine Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe von Fernsehsendungen mit GEMA-pflichtiger Musik hat, wird diese Lizenz nach dem Tarif für Fernsehsendungen berechnet.
Seit dem 7. Mai 2025 wird dieser Tarif nun anders berechnet, da sich die rechtlichen Regelungen geändert haben. In die Kategorie Großbildschirme fallen Fernsehgeräte nun erst ab einer Bildschirmdiagonale von 66 Zoll. Für Großbildschirme ist die Fläche des Raumes zur Tarifberechnung entscheidend. Sind die Bildschirme kleiner als 66 Zoll, dann wird für die Berechnung die Anzahl der Bildschirme benötigt.
Hinweise: Die Änderung der Tarifberechnung gilt seit dem 07.05.2025, kann aber rückwirkend auf Verträge sogar bis zum 01.01.2025 angewendet werden. Dafür muss der Betrieb eigenständig aktiv werden und die Verträge im GEMA-Portal prüfen.
Weitere Hinweise und eine FAQ-Liste finden Sie unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarifanpassung-fs