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Anzeigepflicht für geeichte Waagen entfällt bundesweit

Wer eichpflichtige Waagen und Messgeräte verwendet, muss diese nun nicht mehr bei der zuständigen Eichbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht innerhalb von sechs Wochen für neue oder erneuerte geeichte Waagen war bundesweit in § 32 des Mess- und Eichgesetzes geregelt und galt bis Ende 2024. Die Abschaffung der Anzeigepflicht seit Anfang 2025 ist ein positives Signal und ein konkreter Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft durch weniger Verwaltungsaufwand der Betriebe. Denn diese Maßnahme geschah aufgrund des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.

Die generelle Eichpflicht für Waagen bleibt weiterhin bestehen. Das heißt, nur Waagen mit gültiger Eichung dürfen von Betrieben verwendet werden. Diese Eichung muss regelmäßig von akkreditierten Stellen überprüft werden.

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EK, DV

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