Neue Richtsatztabelle 2025/26

Wenn es um die Regulierung kleinerer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geht, ist die jährlich kurz nach der Ernte erscheinende Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Dies belegt die hohe Nachfrage sowohl von Geschädigten als auch von Ersatzpflichtigen. 

Egal ob es sich um einen Wildschaden, einen Flurschaden durch Kraftfahrzeuge oder einen Eingriff durch Bau- oder Vermessungsarbeiten handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln. Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 steht ab sofort zum Download bereit.

Wildschäden im Forst stellen ein bedeutendes Problem für die nachhaltige Waldbewirtschaftung dar. Vor allem Schalenwild wie Reh-, Rot- und Muffelwild beeinflusst durch Verbiss, Fegen und Schälen die natürliche Verjüngung und das Wachstum der Waldbäume. Werden junge Pflanzen regelmäßig verbissen, können sie ihre volle Höhe nicht erreichen oder gehen vollständig ein. Besonders kritisch ist, dass Wild bestimmte Baumarten bevorzugt, was langfristig zu einer Entmischung der Baumarten und damit zu einer Verringerung der Biodiversität führt.

Im Zuge des Klimawandels ist der Aufbau klimaangepasster, naturnaher Wälder von zentraler Bedeutung. Eine hohe Baumartenvielfalt dient dabei als Grundlage für stabile und widerstandsfähige Waldökosysteme. Übermäßiger Wildverbiss gefährdet jedoch diese Entwicklung und erschwert die Umsetzung forstlicher Zielsetzungen erheblich. Alternative Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Wuchshüllen sind zwar möglich, erfordern jedoch einen enormen finanziellen und zeitlichen Aufwand.

Neben dem Verbiss verursacht insbesondere das Rotwild durch das Schälen der Rinde erhebliche wirtschaftliche Schäden. Diese führen nicht nur zu Wertverlusten, sondern auch zu Vitalitätseinbußen und erhöhen die Anfälligkeit der Bäume gegenüber Pilz- und Bakterieninfektionen.

Da Wildschäden im Wald meist langfristige Auswirkungen auf Zuwachs und Holzqualität haben, ist ihre Bewertung komplex. Zur objektiven Erfassung und finanziellen Bewertung wurden daher spezielle Verfahren entwickelt, die regelmäßig aktualisiert werden. Sie dienen als Grundlage für die Schadensregulierung zwischen Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern und tragen zu einem gerechteren Interessenausgleich zwischen Jagd und Forstwirtschaft bei.

Nachstehende ein Link zu Broschüren zu dem Thema >>>

In der Tabelle können jeweils die Werte für den Aufwuchs abgelesen werden. Sie sind in Cent pro Quadratmeter angegeben. Bei größeren Schäden über 1.000 Euro, bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen empfiehlt die Landwirtschaftskammer, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden. Dieser wird dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen, bei der er standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie gegebenenfalls schadensmindernde Umstände.

Seit letztem Jahr werden die Richtsätze als Nettowerte bereitgestellt. Bei pauschalierenden Betrieben ist im Schadensfall daher noch die Mehrwertsteuer von derzeit 7,8 % hinzuzurechnen. Bei in den letzten Jahren – stärker als früher – sich schneller verändernden landwirtschaftlichen Märkten und größer werdenden Preisschwankungen wird es zunehmend schwieriger, die Preissituation in der Tabelle genau zu berücksichtigen. Verglichen mit letztem Jahr, sind die Produktpreise überwiegend gesunken. Neu in die Tabelle mit aufgenommen wurde der Hartmais, der zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung, besonders in der Pfalz, gewinnt.

Es gilt zu beachten, dass es sich, wie in der Bezeichnung „Richtsätze“ zum Ausdruck kommt, um Orientierungswerte und nicht um ständig aktualisierte, absolut zeitnahe Zahlen handelt. Die in den Tabellen zu enthaltenen Marktdaten stammen aus dem Erntezeitraum 2025. Berücksichtigt man dies bei der Anwendung der Tabelle und passt im einzelnen Schadensfall gegebenenfalls nach oben oder unten an, so sollten die Richtsätze in der landwirtschaftlichen Praxis und auch in der Verwaltung oder bei Versicherungen ein gutes und brauchbares Instrument sein, um zu unbürokratischen, schnellen und sachgerechten Einigungen vor Ort zu kommen.

Seit August 2015 liegt die Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" vor. Sie stellt eine Ergänzung zur Broschüre Klassifikation und Bewertung von Wildschäden bei Maiskulturen dar, in der neben Körner- und Silomais auch Energiemais für Biogasanlagen aufgenommen wurde. Beide Broschüren können gedruckt oder digital über das Referat 15 der Landwirtschaftskammer bezogen werden. 

Einen Überblick Rund um das Thema Wildschaden bietet auch der Artikel "Ersatz von Wildschäden – rechtliche Grundlagen und das behördliche Verfahren".

In den vergangenen Jahren haben die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen drastisch zugenommen. Die größten Schäden werden dabei vom Schwarzwild verursacht, aber auch Rotwildschäden haben erheblich zugenommen. Neben dem Ertragsverlust an Futter oder Marktfrüchten ist der Reparaturaufwand zur Wiederherstellung eines ackerfähigen Schlages bzw. eines bewirtschaftbaren Grünlandbestandes oft erheblich. Daher wollen wir mit diesen Seiten über den Ablauf des Verfahrens informieren und konkrete Hilfestellung zur Abwicklung geben.

Die Voraussetzungen und das Verfahren für den Ersatz von Wildschäden sind in den Vorschriften der §§ 37 ff. LJG geregelt. Grundstücksschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht worden sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen von der Jagdgenossenschaft oder dem Jagdpächter ersetzt werden. Sofern eine einvernehmliche Regulierung von Wildschäden nicht möglich ist, bleibt nur der Weg über das gesetzlich vorgeschriebene behördliche Feststellungsverfahren. 

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden sie in der nebenstehenden Broschüre >>>.

Ansprechpartner

  • Jan Hendrik Müller
    Tel: 0671/793-120
  • Ralf Ohlweiler
    Tel: 0671/793-124
  • Maraike Freier
    Tel: 0671/793-627

Sachverständige

finden Sie hier >>>

Richtsätze zur Ermittlung von Wildschäden

Richtsätze zur Ermittlung

...von Schäden im Ökolandbau finden Sie über das Regierungspräsidium Kassel >>>

Broschüren

Folgende Broschüren sind gegen eine Schutzgebühr digital oder gedruckt im Referat erhältlich:

Ralf Ohlweiler
Tel: 0671/793-124
ralf.ohlweiler(at)lwk-rlp.de