Ausschuss Raumordnung diskutiert über EU-Naturschutz und Gewässerunterhaltung
Der Ausschuss für Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz befasste sich im November mit zentralen Herausforderungen für Landwirtschaft und Naturschutz in Rheinland-Pfalz. Im Fokus standen die EU-Wiederherstellungsverordnung, die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen sowie Änderungen im Landeswasser- und Naturschutzrecht. Deutlich wurde: Der Druck auf landwirtschaftliche Flächen nimmt weiter zu und stellt Betriebe vor große Zukunftsfragen.
Im November traf sich der Ausschuss Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz zum zweiten Mal für dieses Jahr in der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Auf der Agenda standen viele wichtige Themen, über die der Ausschuss informiert wurde und die zum Diskutieren einluden. Über den aktuellen Stand der EU-Wiederherstellungsverordnung informierten Herr Marius Stühlinger (MKUEM) und Herr Jörg Wagner (MWVLW). Das Kernziel der Verordnung ist die Wiederherstellung von Ökosystemen zur dauerhaften, langfristigen und nachhaltigen biologischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit der Natur in allen Land- und Meeresgebieten der europäischen Union. Dabei sollen EU-weit bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen, sowie bis 2050 in allen wiederherstellungsbedürftigen Ökosystemen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Ziel ist es, bis 2030 den Fokus auf Maßnahmen in Natura 2000 Gebiete zu legen. Die Ausschussmitglieder kritisierten massiv, dass dieser Verordnung bislang keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Umsetzung gegenüberstehen. Es bleibt vollkommen offen, wie ohne eine ausreichende Finanzierung Maßnahmen im Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden können. Der Ausschussvorsitzende Ulrich Schreiber betonte abschließend, dass ohne die Landwirtschaft kein Naturschutz in der Fläche möglich ist und eine auskömmliche Finanzierung unabdingbar ist.
Herr Dr. Thomas Paulus (MKUEM) referierte anschließend über das Thema der Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft, Ökologie und Hochwasserschutz. Neben der rechtlichen und ökologischen Einordnung der Gewässerunterhaltung betonte Herr Paulus die wichtige Funktion der Gewässer und der Bepflanzung an den Gewässern. Dabei ist ein ständiger Kompromiss zwischen der Gewässerentwicklung und der landwirtschaftlichen Nutzung unumgänglich.
Einen Rückblick und Ausblick über die Modell-Kooperativen im Donnersbergkreis gab Herr Dr. Thomas Keller vom Beratungsring Ackerbau Rheinhessen-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz testet in dem Modellvorhaben „Kooperative EULLa-Maßnahmen – MoKo EULLa“ ein alternatives Konzept, um die Antragstellung zur Teilnahme an EULLa-Förderprogrammen von der betrieblichen auf die regionale Ebene zu heben. In seinem Vortrag erläuterte er den Hintergrund und die Entwicklung der Modellphase im Donnersbergkreis. Insgesamt kann bisher ein positives Fazit gezogen werden. Die von teilnehmenden Betrieben eingebrachte Fläche für Agrarumwelt und Klimamaßnahmen hat sich stetig vergrößert und es konnten praktikable Maßnahmen getestet und entwickelt werden. Ziel ist nun eine Verstetigung der Kooperativen über die Modellphase hinaus.
Aktuelles aus der Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz wurde von der Geschäftsführerin Frau Aischa Habeck vorgestellt. Sie gab einen Einblick über die Aufgaben der Stiftung, welche sich vorrangig mit der Umsetzung von flächenschonenden Kompensationsmaßnahmen durch die Flächenbewirtschafter vor Ort beschäftigt. Der Ausgleich kann über die Stiftung umgesetzt werden und die Fläche muss nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden.
Abschließend gab Herr Jan Hendrik Müller, Landwirtschaftskammer, einen aktuellen Überblick zu verschiedenen Themen und gesetzlichen Neuerungen. Insbesondere wurde dabei die Novellierung des Landeswassergesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes aufgegriffen, die derzeit im parlamentarischen Verfahren sind. Der Entwurf des Wassergesetzes sieht die Einführung von gesetzlichen Gewässerrandstreifen vor. Dieser Punkt wird seitens der Landwirtschaft kritisiert.
Es wurde in der Sitzung deutlich, dass der Druck auf die landwirtschaftliche Fläche stetig ansteigt. Dabei ist nicht nur der direkte Flächenverbrauch durch Siedlungsgebiete und Erneuerbare-Energien-Projekte zu nennen, sondern auch Nutzungseinschränkungen durch gesetzliche Auflagen. Die EU-Wiederherstellungsverordnung stellt dabei eine große Herausforderung für die Zukunft dar, die derzeit noch mit vielen offenen Fragen verbunden ist.
Elisabeth Wirtz, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz