Das MWVLW will einen besonderen Fokus auf Maßnahmen legen, die moderne Vermarktungsstrategien unterstützen und ermöglicht die Bezuschussung von Investitionen in Weinverkaufswagen und E-Commerce-Maßnahmen.
Mit dem Ziel, die Förderverfahren sowie den Zugang zu Förderung zu vereinfachen, werden zusätzliche Änderungen im Weininvestitionsförderprogramm eingeführt:
- Die Verpflichtung zur Vorlage von Produktionsmeldungen und Qualifikationsnachweisen entfällt.
- Die Umsatzregelung entfällt. Somit muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass antragstellende Personen mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse im Weinbau erzielen.
- Die Mindestinvestitionssumme pro Förderantrag wird von 10.000 EUR auf 5.000 EUR reduziert.
- Die Mindestinvestitionssumme für bauliche Maßnahmen entfällt.
Zusätzlich wurden in der jüngsten Vergangenheit die Fördersätze angehoben und die Prosperitätsschwelle erhöht.
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