| Neuerungen in der Weininvestitionsförderung

GMWOi - Neue Fördermöglichkeiten und schlankere Antragsverfahren

Zuschüsse für Weinverkaufswagen und E-Commerce-Maßnahmen als immaterielle Investitionen über das Weininvestitionsförderprogramm (GMOWi)

Das MWVLW will einen besonderen Fokus auf Maßnahmen legen, die moderne Vermarktungsstrategien unterstützen und ermöglicht die Bezuschussung von Investitionen in Weinverkaufswagen und E-Commerce-Maßnahmen.

Mit dem Ziel, die Förderverfahren sowie den Zugang zu Förderung zu vereinfachen, werden zusätzliche Änderungen im Weininvestitionsförderprogramm eingeführt: 

  • Die Verpflichtung zur Vorlage von Produktionsmeldungen und Qualifikationsnachweisen entfällt.
  • Die Umsatzregelung entfällt. Somit muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass antragstellende Personen mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse im Weinbau erzielen.
  • Die Mindestinvestitionssumme pro Förderantrag wird von 10.000 EUR auf 5.000 EUR reduziert.
  • Die Mindestinvestitionssumme für bauliche Maßnahmen entfällt. 

Zusätzlich wurden in der jüngsten Vergangenheit die Fördersätze angehoben und die Prosperitätsschwelle erhöht. 

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#Themen

Beratung, Weinbau

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