Antragsverfahren Teil 1 für Rebpflanzungen 2026 wird mit erhöhten Fördersätzen eröffnet
Weinbauministerin Daniela Schmitt hat die Fördersätze für die Umstrukturierung im kommenden Jahr angehoben. Anträge können ab Anfang Mai 2025 gestellt werden. Die Sätze werden um 20 Prozent erhöht, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen auch höher. Die Erhöhung wird für die Pflanzung 2026 wirksam. Mit der Fördererhöhung möchte die Ministerin die Weinbaubetriebe noch besser unterstützen und ihnen auch auf einzelbetrieblicher Ebene „mehr Schub“ verleihen. Die Erhöhung gibt den Betrieben die Chance zur Marktanpassung und somit zu mehr Resilienz.
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„Das Umstrukturierungsprogramm bietet unseren Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse oder veränderte klimatische Bedingungen anzupassen“, sagte Weinbauministerin Daniela Schmitt. „Es war mir wichtig, die Betriebe zu unterstützen und die Fördersätze zu erhöhen. Denn wir bemerken allerorten und insbesondere in der Weinbranche: Marktveränderungen passieren heute schneller als noch vor zehn Jahren, Anpassungen werden häufiger und schneller nötig. Die Umstrukturierung bietet den Weinbaubetrieben hierbei eine echte Chance, sich anzupassen und somit auch resilienter aufzustellen“, betonte Schmitt.
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Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen >>>
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über “Neuregistrierung” ein Antrag gestellt werden (Post, Fax oder auch eingescannt mit Unterschrift per E-Mail). Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/
Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden! Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler.
Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob die beantragten Flächen förderungsberechtigt gerodet werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
(Quelle: MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ, MWVLW)