Was können wir für Sie tun?

Ihr Betrieb plant in einen neuen Betriebszweig wie Hofgastronomie, Straußwirtschaft, Gästebeherbergung oder Direktvermarktung einzusteigen oder möchte sich in einer bereits bestehenden Einkommenskombination weiterentwickeln und diese optimieren? Das Beratungsteam der Einkommensalternativen begleitet sie in einem für sie individuell angelegten Beratungsprozess. Kurze Fragen beantworten wir gerne im Telefongespräch, bei größeren Vorhaben besuchen wir Sie auch vor Ort und überlegen gemeinsam mit Ihnen wie Sie ihre Projektidee am besten umsetzen können. Profitieren Sie von unserer umfassenden und langjährigen Beratungskompetenz aus verschiedenen Fachbereichen. 


Die betriebswirtschaftliche Beratung in den Einkommensalternativen

Beratungsangebot

Wer kennt es nicht – Ideen, die im Kopf schwirren, Problemstellungen, die einen immer wieder beschäftigen, aber man kommt einfach nicht weiter. Mit welchem Konzept rechnet sich das Vorhaben und kann mein Betrieb diese Investition überhaupt tragen? Das sind entscheidende Fragen, die geklärt werden müssen.

Um letztendlich eine gut vorbereitete und durchdachte Entscheidung für oder gegen die geplante Investition treffen zu können, ist es häufig sinnvoll, dass Sie sich strukturiert und mit fachlicher Unterstützung diesem Thema annehmen. Handelt es sich bei Ihren Überlegungen darum, Einkünfte aus den Einkommensalternativen zu generieren? Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei Projekten zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, zur Gästebeherbergung sowie bei der Entwicklung hofgastronomischer Angebote wie Straußwirtschaften, Gutsschänken, Vinotheken oder der Vermietung von Räumlichkeiten. Oft bietet es sich an, dies im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung anzugehen. 

Es besteht die Möglichkeit, neue Vorhaben hinsichtlich ihrer Machbarkeit für den bestehenden Betrieb zu prüfen. Dazu gibt es einige Angebote, um für die vorhandenen Ideen wertvolle Tipps für die weitere Planung zu erhalten.

Zu diesen Angeboten gehören folgende Beratungsleistungen:

  • die betriebswirtschaftliche Auswertung des bestehenden Betriebes
  • die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für den neuen Betriebszweig
  • die Prüfung der Optimierung eines bestehenden oder neuen Betriebszweigs
  • die Prüfung der Tragfähigkeit von neuen Ideen für den gesamten Betrieb in der Zukunft
  • die Erstellung einer Liquiditätsplanung
  • die Ausarbeitung einer Stärken-Schwächen – Chancen-Risiken-Analyse für den bestehenden Betrieb, die so genannte SWOT-Analyse

Zwischen dem Betrieb als Auftragsgeber und der Landwirtschaftskammer als Auftragnehmerin wird ein Vertrag über die vereinbarten Beratungsleistungen geschlossen. Je nach Beratungsschwerpunkt bzw. Fragestellung wird ein individueller Beratungsvertrag mit unterschiedlichen Profilen abgeleitet. Für den Betrieb stellt der Abschluss dieses Vertrages keinen Verwaltungsaufwand dar.

Die entstehenden Kosten werden mit dem Auftraggeber vor der Schließung des Beratungsvertrages im Rahmen der vereinbarten Beratungsleistung besprochen. Die Betriebe erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 %, welcher von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz übernommen wird. Die verbleibenden 20 %  tragen die Betriebsleiter/-innen selbst. Genauere Informationen finden Sie hierzu unter dem letzten Punkt "Zuschuss".

Je nachdem, welches Anforderungsprofil Sie an uns haben, kann die Kombination von verschiedenen Beratungsleistungen hilfreich sein. Dazu kommen die Berater*innen der folgenden Referate zusammen:

Dabei wird das Referat Einkommensalternativen entweder

  • als eigenständiger Auftragnehmer gesehen, dessen Beratung entkoppelt von anderen Leistungen der Partnerreferate betrachtet wird

oder aber

  • als Baustein, der in der gesamtbetrieblichen Betrachtung eng mit den beiden anderen Referaten zusammenarbeitet.

Gerade in den Einkommensalternativen bzw. bei der Beurteilung bestehender oder der Erschließung neuer Verdienstmöglichkeiten, gibt es zahlreiche Ansätze. Oft dient eine Angebotserweiterung dazu, den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb oder das Weingut dahingehend zu ergänzen, dass neue Absatzwege für Produkte erschlossen oder vorhandene Ressourcen, wie z.B. Gebäude, genutzt werden. Es geht also darum, eine Erwerbskombination zu schaffen. Wir unterstützen Sie bei diesen Themen und Fragestellungen rund um Ihre bestehende oder neue Einkommensalternative:

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Gästezimmern, Ferienwohnungen, zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie zu gastronomischen Angeboten auf den Höfen 
  • Kalkulation von Raumvermietungen

Ergänzend beinhaltet die Beratung gezielte Informationen zu Rechtsfragen, z.B. im Hinblick auf das Gaststättengesetz oder die EU-Lebensmittelhygieneverordnung sowie zu Voraussetzungen bei der Errichtung der oben genannten Angebote.

Gemeinsam wird bei einem bei einem persönlichen Gespräch vor Ort geklärt, welche Leistungen für den Betrieb infrage kommen. Geht es darum herauszufinden, wie vorhandene Räumlichkeiten in ansprechender Lage und Ausstattung intensiver genutzt werden können, dann ist z.B. unsere Kalkulation zur Raumvermietung interessant. Hier verfügen wir über ein eigenständiges Kalkulationsraster sowie Unterlagen zur Angebotsgestaltung. Wird z.B. ein umfassenderes Konzept benötigt, so ist die Ausfertigung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung am sinnvollsten.

Häufig wird vor allem die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die bestehende oder neu zu schaffende Einkommensalternative angefragt. 

Die Ausarbeitung und das Ergebnis einer solchen Wirtschaftlichkeitsberechnung sind dabei sowohl für einen neuen als auch für einen bestehenden Betriebszweig interessant. Sie tragen dazu bei, das Gesamtkonzept der zukünftigen Betriebsentwicklung aufzuzeigen. Häufig wählen die Betriebe neben der Wirtschaftlichkeitsberechnung als weitere Beratungsleistung die betriebswirtschaftliche Auswertung des bestehenden Betriebes hinsichtlich der Kennzahlen zur Stabilität, Rentabilität und Liquidität sowie die die Prüfung der Tragfähigkeit dieser neuen Ideen für den gesamten Betrieb in der Zukunft. Gemeinsam mit hausinternen Architekten und Betriebswirtschaftlern werden die auf den Betrieb zukommenden (Bau)kosten sowie die Finanzierung und deren Auswirkungen auf den vorhandenen Betrieb in einer Zukunftsprognose abgebildet. Dabei kann es auch sein, dass die ursprüngliche Idee weiterentwickelt oder vielleicht auch komplett neu überdacht wird bzw. werden muss. Ab und an kommt es auch vor, dass die Idee verworfen wird, da sie sich als nicht tragbar für den Betrieb erweist. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So lassen sich z.B. bauliche Maßnahmen nicht wie gewünscht umsetzen oder das Konzept wirft so, wie es betrieben werden soll und kann, nicht genügend ab, um sich zu tragen. Oder aber im Laufe der Zusammenarbeit ergibt sich die Idee für eine andere Einkommensalternative. Generell dienen sowohl das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung als auch das Gesamtkonzept inkl. der Leistungen der Architekten und der betriebswirtschaftlichen Auswertung der Klärung von Finanzierungsgesprächen mit der Bank oder zur späteren Nutzung bei der Beantragung von Fördermitteln.

Das betriebswirtschaftliche Beratungsangebot wird aktuell von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz bezuschusst.

Dies bedeutet für Sie als Betriebsleiter/-in, dass das Beratungshonorar zu 80 % von der EU und dem Land Rheinland-Pfalz übernommen bzw. bezuschusst wird. Bei Inanspruchnahme der Leistungen der betriebswirtschaftlichen Beratung tragen Sie somit 20 % der Beratungsgebühr plus die Umsatzsteuer auf die gesamte Beratungsleistung selbst. Für optierende (regelbesteuerte) Betriebe, stellt die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten dar. Der 80-prozentige Zuschuss zu der Beratungsgebühr wird direkt zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer abgerechnet. Der Betrieb muss hierfür finanziell nicht in Vorleistung treten. Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer.

Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Anliegen:

Beraterin bei Kunden
  • Analyse der betrieblichen Ist-Situation
  • Beleuchtung von rechtlichen Aspekten
  • Berechnung der Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens
  • Optimierung von Vermarktungskonzepten
  • Analyse von Stärken und Schwächen
  • Gestaltung und Kalkulation von Preisen und Angeboten
  • Arbeitswirtschaftliche und rechtliche Prüfung von baulichen Planungsentwürfen
  • Beratung bei der Ausrichtung von Events und Veranstaltungen
  • Ermittlung des Personalbedarfs
  • Beantwortung von Fragen rund um Qualitätsmanagement, Lebensmittelsicherheit und Hygiene
  • Unterstützung bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen 

Kofinanzierung - Förderung

Kofinanziert durch die Europäische Union

Die Landwirtschaftskammer erhält im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verwalteten rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert durch das Land, eine Förderung für die betriebswirtschaftliche Beratung.

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