Es geht weiter um die Wurst
Eine weitreichende Bedeutung für die Lebensmittelbranche brachte die Entscheidung bezüglich nicht essbarer Wursthüllen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig vom 6. Mai 2025 (Az.: 8 C 4.24) mit sich. Produzenten von vorverpackten Lebensmitteln müssen sich nun umstellen.
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Was war der Anlass?
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW untersagte einer Herstellerin die Vermarktung von Wurstwaren, nachdem bei Kontrollen festgestellt wurde, dass die essbare Wurstmenge von der Nennfüllmenge auf der Verpackung abwich. Die Herstellerin klagte und bekam in erster Instanz Recht: Die Füllmenge dürfe auch nicht essbare Bestandteile wie Hülle und Verschlüsse umfassen. Denn die „Erzeugnismenge“ beinhalte das vollständige Produkt, wie es verpackt ist. (wir berichteten im Juni 2024: https://www.lwk-rlp.de/service/presse/detail/urteil-zu-fertigverpackter-leberwurst-wursthuellen-und-verschlussclipse-gehoeren-zur-fuellmenge)
Ergebnis der Revision
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde wegen grundlegender Bedeutung zugelassen. Das BVerwG stellte am 6. Mai 2025 klar, dass Füllmengenangaben dem Verbraucher eine verlässliche Information über den tatsächlichen Inhalt geben müssen – und dieser Inhalt ist der essbare Teil. Die bisherige Praxis der Hersteller, nicht essbare Bestandteile mitzurechnen, ist in dieser Folge unzulässig.
Bedeutung für Hersteller und Verbraucher
Diese Entscheidung hat bundesweite Signalwirkung für Hersteller vorverpackter Lebensmittel, denn Wurstwaren aber auch andere verpackte Lebensmittel, wie Käse mit Kunstrinde, vakuumierte Produkte etc. müssen nach essbarem Inhalt deklariert werden. Somit müssen Verpackungen und Produktionsprozesse angepasst werden, um rechtssicher zu bleiben. Die Kontrollen durch Eichämter könnten zunehmen, da die Messpraxis nun klare Maßstäbe hat.
Die Entscheidung stärkt die Transparenz für Verbraucher und zwingt Hersteller dazu, ehrliche und realitätsgetreue Füllmengenangaben zu machen. Für die Branche bedeutet das jedoch eine erhebliche Umstellung, insbesondere bei traditionellen Produkten mit festen Verpackungsformaten.