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Emmentaler Käse – nur aus der Schweiz?

Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Emmentaler auch in EU-Ländern hergestellt und unter diesem Namen vermarktet werden darf.

Der Begriff „Emmentaler“ ist in der Schweiz eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) für Käse, der im Emmental hergestellt wird. Seit Jahren versucht die Schweiz, diese Ursprungsbezeichnung auch in Europa schützen zu lassen. In diesem Jahr sah sich deshalb die EU-Kommission veranlasst, eine Klarstellung abzugeben: Emmentaler ist in der EU eine Gattungsbezeichnung, da der Name in seiner Bedeutung und Verwendung für eine traditionsreiche Käseherstellung steht, die über die Grenzen der Schweiz hinausgeht.

Das bedeutet, dass Emmentaler eine bestimmte Käsesorte bezeichnet. Dies wurde auch schon für Camembert und Gouda festgelegt. Ursprünglich bezogen sich die Namen auf ein Land, eine Region oder einen Ort, wurden aber zum gebräuchlichen Namen für eine bestimmte Art von Käse. Somit darf auch in Deutschland Emmentaler hergestellt und vermarktet werden – natürlich nur, wenn auch die nationalen Vorschriften eingehalten werden. In Deutschland regelt das die Käseverordnung.

Hinweis: Der „Allgäuer Emmentaler“ hingegen ist als geografische Angabe geschützt (g. U.). Doch der Schutz wird nur auf den zusammengesetzten Namen gewährt.

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EK, DV

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