Testbuchführung bringt Punkte bei der AFP Förderung – Vergütung angehoben
Für die Teilnahme am Testbetriebsnetz bekommen Antragsteller 5 Punkte im Auswahlverfahren; zudem sind die Vergütungssätze mit Wirkung ab Haushaltsjahr 2025, Wirtschaftsjahr 2024/25 deutlich angehoben worden.
Aus dem Testbetriebsnetz gibt es gleich zwei wesentliche Neuerungen zu berichten.

Neuerung 1 - Punkte im AFP Förderverfahren
Für die Teilnahme am Testbetriebsnetz bekommen die Betriebe bei einem AFP Antrag (Antrag auf Investitionsförderung) 5 Punkte im Auswahlverfahren. Die Anträge werden dabei mit Punkten bewertet und in abfallender Reihenfolge der erreichten Punktzahl bewilligt – soweit die verfügbaren Mittel ausreichen. Damit werden die Anträge von Testbetriebsinhabern unter ähnlich gelagerten Anträgen höher priorisiert. Bei knappem Budget an Haushaltsmitteln und hohem Antragsvolumen (-> Anzahl der Anträge x Höhe der beantragen Fördermittel) kann jeder Punkt wertvoll sein.
Neuerung 2 – Angehobene Vergütung – Für Betrieb und Buchstelle
Die Datenlieferung von Betrieb und Buchstelle wird vom BMEL vergütet. Diese Vergütungssätze sind mit Wirkung ab Haushaltsjahr 2025, Wirtschaftsjahr 2024/25 deutlich angehoben worden. Die Vergütungssätze sollen den Mehraufwand vergüten, der für einen Testbuchabschluss notwendig ist. Dieser Mehraufwand umfasst die Daten der Naturalbuchhaltung, sowie ergänzende Angaben zum Betrieb / zur Betriebsorganisation, damit der Betrieb einer Vergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Die Vergütungssätze sind lange nicht angepasst worden, was nun nachgeholt wurde. Der Betrieb erhält eine Vergütung von 200 €, die Vergütung der Buchstelle ist je nach Gesellschaftsform des landw. Betriebes und des Liefertermines gestaffelt. Bei Sonderbilanzen sind diese zum Abschluss zu nehmen, bei nicht buchführungspflichtigen Betrieben müssen hier dennoch Bilanzen erstellt werden. Die Vergütungssätze der Buchstellen bildet den Mehraufwand ab, Kosten für den Betrieb sollte daher nicht entstehen.